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Hörgerät in der Straßenbahn verloren

Straßenbahn

Hörgerät in der Straßenbahn verloren: Hilfe, ich habe mein Hörgerät in der Straßenbahn verloren bzw. liegen gelassen. Ich bin mit der Bahn nach Hause gefahren. Dabei habe ich mein linkes Hörgerät herausgenommen weil ich mir den Kopfhörer vom Handy zum Musikhören ins Ohr gesteckt habe. Beim Aussteigen ist mit dann aufgefallen, dass ich das Hörgerät verloren haben. Was kann ich tun?

Es ist natürlich ärgerlich, sein Hörgerät in der Straßenbahn zu verlieren. Aber Hörgeräte gehören nicht unbedingt zu den Fundsachen, die sich jemand einsteckt und mitnimmt. Mal abgesehen, dass das Fundunterschlagung wäre, haben Hörgeräte für die meisten Menschen keinen erkennbaren Wert oder Nutzen. Und diejenigen die den Nutzen kennen, tragen meist schon selbst Hörgeräte.

Man macht sich nach § 246 I StGB strafbar, wenn man sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Unterschlagung – auch die Fundunterschlagung – ist gem. § 12 Abs. 2 StGB ein Vergehen. Tathandlung ist die rechtswidrige Zueignung; der Täter führt die Sache gegenüber dem Eigentümer seinem Vermögen zu.

Es können auch wertlose bewegliche Sachen unterschlagen werden, solange sie nur fremd sind. Ausreichend ist, dass der Zueignungswille des Täters durch eine nach außen erkennbare Handlung bestätigt wird. Beim Einstecken einer gefundenen Sache in der Absicht, diese zu behalten, ist der Tatbestand erfüllt, nicht jedoch dann, wenn man vorhat, die Sache dem Eigentümer zurück zu bringen oder zumindest beim Fundbüro abzugeben.

Da das bloße Ergreifen einer Sache auch durch einen ehrlichen Finder notwendig ist, ergibt sich hieraus nicht ohne weiteres eine erkennbare Betätigung eines Zueignungswillens. Vielmehr ist abzuwarten, ob sich ein eindeutiger Zueignungsakt manifestiert.

In aller Regel werden Fundsachen in öffentlichen Verkehrsmitteln beim Fahrer abgegeben. Oder aber der Fahrer findet diese Gegenstände beim Kontrollgang durch das Fahrzeug bei Schichtende oder -beginn.

Es ist also eine sehr gute Idee, beim Betreiber des öffentlichen Verkehrsmitteln anzurufen, und sich zu erkundigen, ob der verlorene Gegenstand abgegeben wurde. Darüber hinaus ist es lohnenswert, beim städtischen Fundamt nachzufragen. Das gilt übrigens nicht nur für die Straßenbahn, sondern natürlich auch für Busse, U-Bahnen, Züge, Flugzeuge und Reisebusse.

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 12. März 2020 | DocRiemenschnayder 12. März 2020

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