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Fragen an die Redaktion

Hörgerät defekt, das andere verloren, was nun?

Titan

Sehr geehrtes Hörgeräte-Info-Team,

ich wende mich an Ihnen, weil mein Hörgeräte Akustiker sich nicht sicher ist. Ich weiß, dass man alle 6 Jahre eine Hörgeräte Verordnung einreichen kann.
Mein Problem ist, dass ich in der Zwischenzeit ein Gerät verloren habe. Sprich, dass eine Gerät ist über 6 Jahre alt, das 2. Gerät 4 1/2 Jahre alt.
Die Krankenkasse würde in meinem Fall nur ein Gerät genehmigen. Oder gibt es Aussicht auf Erfolg das die Betriebskrankenkasse die Verordnung genehmigt?
Ich muß darauf Hinweisen, dass sich mein Hörvermögen um ca.15% verschlechtert hat und das eines der Geräte der Verstärker defekt ist.
Ich tue mich schwer , in ein über 6 Jahre altes Oticon INOpro Hörgerät Geld zu investieren.

Meine zweite Frage wäre:
Unter welcher Voraussetzung wird ein höherwertiges Gerät übernommen ?
Mein Berufliches Umfeld hat sich in den letzten 3 Jahren geändert.
Und zwar von Servicetechniker zum Büroinnendienst – wo ich viel telefonischen wie auch realen Kundenkontakt habe und auch Vorträge halten muß.
Ich und der Akustiker haben große Bedenken das ein Kassengerät ausreicht.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich schon im voraus.
Zu weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei der Vielzahl der verschiedenen Krankenkassen ist in Ihrem Fall eine Abschätzung für mich aus der Ferne recht schwierig.

Aber die Erfahrung zeigt, dass Versicherte, die mit ihrer Krankenkasse sprechen, gute Chancen haben, einen Ersatz für ein verlorenes Hörgerät zu bekommen. Das gilt auch wenn das Hörgerät vor Ablauf der 6 Jahre kaputt geht.

Rein gesetzlich ist die Krankenkasse dazu verpflichtet, Sie mit funktionierenden Hörgeräten auszustatten.
Wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, sollte sich Ihre Kasse eigentlich nicht quer stellen.
Schließlich ist das eine Hörgerät über 6 Jahre alt und das andere bereits nahe an der 6-Jahres-Grenze.

Wie ich bereits sagte, ist es am besten, in diesem Fall die Geschäftsstelle der Krankenkasse persönlich aufzusuchen und dort das weitere Vorgehen zu besprechen.

Eine weitere Lösung, die auch immer wieder von guten Hörakustikern angeboten wird: Der Hörakustiker überlässt Ihnen sogenannte Demogeräte auf Kulanz und Sie kaufen dann später die neuen Hörgeräte bei ihm.

Höherwertige Hörgeräte können ebenfalls von der Krankenkasse bewilligt werden. Hierzu ist es aber wichtig, dass HNO-Arzt und Hörakustiker, sowie Sie selbst genau begründen, aus welchen Gründen die Versorgung mit einem Kassenhörgerät als Sachleistung nicht ausreicht.
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren beim Hörakustiker kommt dann für Sie nicht in Frage und Sie sollten auch keine Verzichtserklärung oder sonstiges beim Hörakustiker unterschreiben.
Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

hörgeräte erfahrung

Hinweis:

Diese Einschätzung gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | DocRiemenschnayder 21. März 2019

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