Wahlleistungen

Sofern Patienten gesetzlich krankenversichert sind, entstehen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zunehmen, die gesondert zu vereinbaren und zu zahlen sind. Das Klinikum bietet folgende Wahlleistungen: privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung), Zimmerwahlleistungen (Einbettzimmer), Aufnahme einer Begleitperson auf eigenen Wunsch. Die Höhe der anfallenden Zusatzkosten ist im Pflegekostentarifaufgelistet. Der Zuzahlungsbetrag kann entweder am Entlassungstag in der Hauptkasse des Universitätsklinikums oder per Rechnung (wird per Post zugestellt) beglichen werden.

(©siglo)





Rechtliches


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