Sofern Patienten gesetzlich krankenversichert sind, entstehen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zunehmen, die gesondert zu vereinbaren und zu zahlen sind. Das Klinikum bietet folgende Wahlleistungen: privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung), Zimmerwahlleistungen (Einbettzimmer), Aufnahme einer Begleitperson auf eigenen Wunsch. Die Höhe der anfallenden Zusatzkosten ist im Pflegekostentarifaufgelistet. Der Zuzahlungsbetrag kann entweder am Entlassungstag in der Hauptkasse des Universitätsklinikums oder per Rechnung (wird per Post zugestellt) beglichen werden.
Der Psychologe und Publizist ist Buchautor und schreibt für Magazine und das preisgekrönte Bestatterweblog und das Dreibeinblog.
Der Autor ist schwerhörig und wurde in der Industrie und einem Hörakustik-Meisterbetrieb zum Hörgeräte-Experten weitergebildet.
Er wurde in der Halloweennacht an Allerheiligen geboren und lebt mit seiner Familie bei Heidelberg. Mehr erfahren Sie u.a. hier. Kontakt: über das Kontaktformular.
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