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kompatibel

Kategorie: Hörgesundheit

In der Regel versteht man heute unter dem Begriff „kompatibel“, dass bestimmte Zusatz- oder Anbaugeräte, sowie eine Software mit einem bereits vorhandenen technischen Gerät zusammen funktioniert oder daran angeschlossen werden kann.

Unter Kompatibilität (auch Verträglichkeit) wird in der Technik entweder

die Austauschbarkeit von Baugruppen,
die Vereinbarkeit von Eigenschaften oder
die Gleichwertigkeit von Eigenschaften

verstanden. Erfüllt ein System die Anforderungen eines anderen (und geht eventuell darüber hinaus), wird es als mit letzterem kompatibel bezeichnet. Handelt es sich dabei um eine neuere Version eines Systems, die die Anforderungen eines oder mehrerer seiner Vorgänger weiterhin erfüllt, spricht man von Abwärtskompatibilität (oder Rückwärtskompatibilität). Kann ein altes System umgekehrt noch die (Grund-)Anforderungen eines neuen erfüllen, nennt man dies Aufwärtskompatibilität oder Vorwärtskompatibilität.

Zum Beispiel kann ein elektronisches Bauteil zu einem anderen mit unterschiedlicher Bezeichnung kompatibel sein. Die Bauteile können dann ausgetauscht werden, da sie dieselben Eigenschaften haben und meistens die gleiche oder eine ähnliche Bauform.

Häufig wird fälschlicherweise die Kompatibilität mit Interoperabilität gleichgesetzt. Dies kann ein (vom Anbieter eines „kompatiblen“ Produktes) billigend inkauf genommener Fehlgebrauch sein.

Bildquellen

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Synonyme:
Interoperabilität
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(©siglo)





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