Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein einfaches digitales Hörgerät. Hierbei ist nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro zu entrichten. Darüber hinaus gibt es moderne Hörsysteme die nicht mit den Festbeträgen der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden und somit einen Eigenanteil erfordern. Private Krankenkassen zahlen einen Betrag der von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängt.
(Stand Feb. 2019)
Der Psychologe und Publizist ist Buchautor und schreibt für Magazine und das preisgekrönte Bestatterweblog und das Dreibeinblog.
Der Autor ist schwerhörig und wurde in der Industrie und einem Hörakustik-Meisterbetrieb zum Hörgeräte-Experten weitergebildet.
Er wurde in der Halloweennacht an Allerheiligen geboren und lebt mit seiner Familie bei Heidelberg. Mehr erfahren Sie u.a. hier. Kontakt: über das Kontaktformular.
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