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Eigenanteil

Kategorie: Hörgesundheit

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein einfaches digitales Hörgerät. Hierbei ist nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro zu entrichten. Darüber hinaus gibt es moderne Hörsysteme die nicht mit den Festbeträgen der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden und somit einen Eigenanteil erfordern. Private Krankenkassen zahlen einen Betrag der von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängt.
(Stand Feb. 2019)

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(©siglo)





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