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Fragen an die Redaktion

Die teuren Schubladenhörgeräte

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Schubladenhörgeräte sind Hörgeräte, die nicht am Ohr eines Schwerhörigen einen sinnvollen Dienst verrichten, sondern stattdessen in einer Schublade ein Schattendasein führen müssen.

Hörgeräte-Info.Net-Leser Manfred hat dazu folgende Meinung:

Schon so oft höre ich von Leuten, die Hörgeräte haben, aber sie nicht tragen, die laienhaftesten Ausreden wie z. B. mein verstorbener Nachbar: „Ich muss ja nicht alles hören“ oder ähnliche Sprüche. Ganz zu schweigen die Ausreden wie „Ich kann mich nicht daran gewöhnen“.

Ich trage seit 52 Jahren Hörgeräte und komme gut zurecht. Jetzt bin ich 73 Jahre alt und komme immer noch gut zurecht. Ich bin ja auch darauf angewiesen, besonders im Straßenverkehr und weil im Führerschein eine Hörgeräte-Auflage vermerkt ist.

Aber diejenigen, die verordnete und von den Krankenkassen bezuschusste Geräte haben und nicht tragen, sollte man den Zuschuss wieder zurückfordern, denn dieses Geld könnten die Krankenkassen anderweitig verwenden.

Wir können uns der Aussage unseres Lesers nur anschließen. Es entsteht tatsächlich alljährlich ein ziffernmäßig nicht zu erfassender Schaden zu Lasten der Krankenkassen und der Allgemeinheit für medizinische Hilfsmittel und Medikamente, die dann nicht wie verordnet verwendet (bzw. eingenommnen) werden.

Was mich persönlich immer wieder erstaunt, ist die Tatsache, dass mir Schwerhörige bekannt sind, die schon mehrere Hörgeräte in der Schublade liegen haben und keins davon tragen. Sobald aber die 6-Jahres-Frist für die Folgeverordnung von Hörgeräten herum ist, gehen sie wieder zum Hörakustiker und holen sich abermals Hörgeräte. Natürlich werden diese Menschen auch diese wieder nicht tragen.

Vielfach höre ich Sätze wie: „Das steht mir doch zu.“ Was auch gerne gesagt wird, ist der folgende Satz: „Ich habe mein Leben lang eingezahlt, jetzt will ich auch mal was zurück.“

Aber so funktionieren Solidargemeinschaften eben nicht. Und unser Krankenkassensystem fußt auf dem Prinzip, dass aus den Beiträgen vieler Menschen, die keine Leistungen in Anspruch nehmen müssen, diejenigen medizinische Versorgung bekommen, die es nötig haben.
Gerade im Alter steigen die Ausgaben der Krankenkasse für die Versicherten stark an. Häufige Arztbesuche, chronische Erkrankungen und Krankenhausaufenthalte mit Operationen verursachen da schnell Kosten, die alles übersteigen, was die betroffene Person jemals in ihrem Leben eingezahlt hat.

Dem gegenüber stehen die vielen Menschen, die Beiträge einzahlen, ohne etwas dafür zu beanspruchen. Wer aber Ansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend macht, ohne die gewährten Hilfsmittel oder Medikamente auch einzusetzen, der verschwendet das Geld der Solidargemeinschaft.

Es ist aber leider nicht möglich, die Patienten zu überwachen. Die persönliche Freiheit und der Datenschutz stehen dem entgegen.
Theoretisch könnten die Hörakustiker bei neueren Hörsystemen die tägliche Tragezeit auslesen. Somit kann festgestellt werden, ob die Hörgeräte auch regelmäßig getragen werden.
Es ist aber datenschutzrechtlich sehr kritisch zu betrachten, diese Daten jetzt beispielsweise an die Krankenkasse weiterzugeben.

Selbst wenn ein Mensch seine vorherigen Hörgeräte -aus welchen Gründen auch immer- nicht getragen hat, wäre die Krankenkasse verpflichtet, bei entsprechendem Bedarf die Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.

Dennoch ist es eine nicht auszurottende Unart, dass Leute teure Hörgeräte in der Schublade vergammeln lassen.

Wie ist das zu verhindern? Nun, eigentlich gibt es kein Allheilmittel. Wichtig ist, dass der Hörakustiker mit dem Kunden gemeinsam daran arbeitet, dass die Hörgeräte einen größeren Nutzen bringen und dass der Nutzen die mit dem Tragen von Hörgeräten verbundenen Unbequemlichkeiten überwiegt.

Wenn der Patient/Kunde einsehen muss, dass Hörgeräte mehr nützen als unbequem und lästig sind, dann kommen die Betroffenen auch dahin, die Geräte korrekt anzuwenden. Dazu muss der Betroffene aber begreifen, dass Hörgeräte so lange wie möglich und so oft wie möglich getragen werden müssen. Hörgeräte sind keine Hilfsmittel, die man nur mal eben anlegt, wenn besondere Anlässe anstehen.

Schubladenhörgeräte können aber auch Altgeräte sein, die der Versicherte in den vorherigen Jahren bekommen hat und nun nur noch aufbewahrt. Dabei können solche Geräte armen Menschen in Krisengebieten noch gute Dienste leisten, wenn sie gespendet werden.
Ihr Hörgerätespende können Sie hierhin senden:

Hörgeräte-Info-Net
Peter Wilhelm
Wilhelmstr. 18
68535 Edingen

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Bildquellen

In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 9. September 2019 | Thomas von Görditz 9. September 2019

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