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Dauerbrenner: Lange Wartezeiten beim Arzt

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Sie kennen das bestimmt: Trotz Termin müssen Sie ewig lange im Wartezimmer sitzen, bis Sie beim Arzt endlich an der Reihe sind. Doch wie lange muss man eigentlich warten? Was ist zumutbar?

Mir jedenfalls geht es so. Gefühlt sitze ich stundenlang im Wartezimmer und alle möglichen Leute kommen an die Reihe, nur ich nicht. Und dabei habe ich doch extra einen Termin ausgemacht. Ich stelle mir nach kurzer Wartezeit die Frage, weshalb die überhaupt Termine vergeben, wenn es dann doch nie klappt.
Doch wie lange wartet man eigentlich wirklich?

Wir haben schon einmal ausführlich die Wartezeiten unter die Lupe genommen (Link unten).

Dabei kam heraus, dass die Durchschnittswartezeit beim Arzt 27 Minuten beträgt. Gemeint sind hier Ärzte querbeet. 6.000 Bundesbürger ab 14 Jahren wurden zum Thema „Arztbesuch und Wartezeiten“ interviewt. Dabei schnitten Zahnärzte bei der Befragung am besten ab. Nur 13 Minuten mussten Patienten hier warten. Auch Gynäkologen behandeln mit guten Wartezeiten, nur 23 Minuten betragen die Wartezeiten beim Frauenarzt. Kinderärzte lassen 29 Minuten warten. Längere Wartezeiten von jeweils 35 Minuten müssen Patienten allerdings bei Hals-Nasen-Ohren-Ärzten und Orthopäden hinnehmen. Trauriges Schlusslicht sind die Augenärzte. Satte 37 Minuten warteten die Patienten. Aber das sind Durchschnittszahlen. Das heißt, dass auch die Schnellabfertiger mit in die Statistik eingeflossen sind. Im Einzelfall können also die Wartezeiten doch viel länger sein.

Doch welche Wartezeiten müssen Sie als Patient hinnehmen?

Unser Rat: Stellen Sie sich einfach auf eine Stunde ein. Kommen Sie dann früher dran, haben Sie ein bequemes Zeitpolster und geraten nicht unter Druck.
Ich erinnere mich an eine junge Frau, die für 10.30 Uhr bestellt war und schon eine Viertelstunde später aufgeregt im Wartezimmer auf und ab lief, weil sie bald dringend ihr Kind aus der Kita holen müsse.
Hier muss man ganz klar sagen, dass die Frau zu knapp geplant hatte.

Eine halbe Stunde dürfte die durchschnittliche Wartezeit betragen, auch wenn einem das manchmal viel länger vorkommt.

Dauern die Wartezeiten deutlich länger, so sollte Sie das Praxispersonal schon bei der Begrüßung darüber informieren.
Sie können dann, wenn die Wartezeit sagen wir über eine Stunde hinausgeht, und Sie andere Verpflichtungen haben, auch einen neuen Termin ausmachen und aktuell auf die Behandlung verzichten.

Angenehm wären Wartezeiten von 15 bis 20 Minuten. Das ist auch die Zeit, die man haben sollte, um vor der Behandlung/Untersuchung zur Ruhe zu kommen. Dann stimmen auch die Blutdruckwerte wieder.

Wir haben also drei Wartezeiten erfahren:

1. Die Wartezeit, auf die Sie sich einstellen sollten: 1 Stunde
2. Die durchschnittliche tatsächliche Wartezeit: rund 30 Minuten
3. gewünscht wäre eine Wartezeit von rund 15 Minuten

Das alles gilt bei vorliegendem Termin.

Wenn Sie ohne Termin zum Arzt kommen, darf es länger dauern

Krankheiten fragen nicht nach dem Terminkalender. Das hat mein Hausarzt zumindest auf einem selbstgeschriebenen Plakat seinen Patienten mitgeteilt. Er schreibt aber weiter:

Heute hat jeder, JEDER, wirklich JEDER ein Handy. Die Dinger sind nicht nur zum Spielen da. Rufen Sie uns bitte an, wenn Sie dringend in die Praxis kommen möchten. Wer einfach so erscheint, muss mit längeren Wartezeiten rechnen.

Und da hat er Recht! Es ist eine supergute Sache, wenn ein Arzt jeden Patienten drannimmt, auch die die morgens mit akuten Beschwerden einfach so in die Praxis kommen.
Sind die Schmerzen groß oder muss sofort gehandelt werden, dann kommt man auch schnell dran. So sind zumindest meine Erfahrungen.
Aber es ist auf der anderen Seite klar, dass die Patienten mit Termin Vorrang haben.
Auch Sie kommen ja nicht immer mit akuten Beschwerden überraschend zum Arzt und möchten, wenn Sie mit Termin erscheinen, ja auch nicht lange warten, weil ständig Notfälle dazwischen kommen.

Welche Rechte haben Sie als Patient?

Theoretisch haben Sie natürlich Ansprüche gegen den Arzt, wenn Sie überlang warten mussten. Aber reine Zeitvergeudung kann nicht in Geld gemessen werden und bedingt keinen Schadensersatz. Das gilt auch für persönlichen Ärger oder Unzufriedenheit.

Entsteht Ihnen tatsächlich ein Schaden, müssen Sie diesen nachweisen können. Überdies müssen Sie hieb- und stichfest beweisen können, dass der Arzt seine Terminvergabe schlampig führt.
Allein daran dürfte das schon scheitern.

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