Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung
1. Ausschließlicher Geltungsbereich, Zusicherung
1.1 Hoergeraete-Info.net vertreten durch Peter Wilhelm, Wilhelmstr. 18, 68535 Edingen-Neckarhausen (nachfolgend „Betreiber“ genannt) vermarktet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für die von Ihm betriebenen Webseiten Werbeauftritte.
1.2 Für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Betreiber und dem werbungtreibenden Vertragspartner (nachfolgend. Kunde“ genannt) über die Schaltung von Werbeauftritten gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Betreiber im Einzelfall nicht widerspricht.
1.3 Der Betreiber sichert zu, die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einzuhalten. Dies gilt auch, soweit der Betreiber andere Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt.
2. Leistungen Online-Werbemittel
2.1 „Leistungen“ im Sinne dieser AGB sind alle beim Betreiber buchbaren Online-Werbemittel und sonstige im Rahmen der Werbung buchbaren Dienstleistungen des Betreibers (z.B. Programmierung von Werbemitteln, Microsites, Durchführung von Marketingprogrammen etc.).
2.2 Online-Werbemittel“ sind Angebote, welche aus Bild, und/oder Text und/oder Ton und/oder Bewegtbildern und/oder aus einer sensitiven Fläche bestehen, die durch Anklicken mit einer vom Kunden festgelegten Webadresse verbunden werden (z.B. Link). Dies kann neben klassischer Banner-Werbung insbesondere auch Produkt- und Firmeneinträge, Sponsorings, E-Mail-Kampagnen oder Microsites umfassen. Ferner umfasst das sog. Download-Angebote des Kunden wie Video-Ads, E-Books oder sonstige Download oder Streaming-Angebote, welche vom Betreiber bereitgehalten werden.
2.3 „Werbeauftrag“ ist der Vertrag über die Schaltung eines Online-Werbemittels bzw. sonstige Leistungen zum Zwecke der Verbreitung durch den Betreiber.
3. Vertragsschluss
3.1 Ein Werbeauftrag kommt grundsätzlich durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung oder durch (teilweise) Erbringung der Leistungen durch den Betreiber zustande.
3.2 Bei der Buchung über Umsatzmittler (Werbeagentur) kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur selbst zustande. Soll ein Werbungtreibender Kunde werden, muss dieser von der Agentur namentlich benannt werden.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1 Soweit die Online-Werbemittel vom Betreiber einzustellen sind, wird der Kunde dem Betreiber das Werbemittel bis spätestens vier Werktage vor dem vereinbarten Ersterscheinungstermin zur Verfügung stellen. Die Datenanlieferung erfolgt unter Beachtung der jeweils aktuellen, technischen Formatanforderungen des Betreibers. Sollte aufgrund einer verspäteten oder nicht den technischen Anforderungen entsprechenden Anlieferung eine ordnungsgemäße und termingerechte Veröffentlichung des Werbemittels durch den Betreiber nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden hiervon unberührt. Die Kosten für die Anfertigung von fehlerfreiem Material oder vom Kunden gewünschter oder zu vertretender Änderungen der vereinbarten Ausführungen hat der Kunde zu tragen.
4.2 Der Kunde ist berechtigt, mit Links auf eine Ziel-URL zu verweisen, soweit sich dabei ein neues Browserfenster öffnet. Der Einsatz sonstiger technischer Mittel, welche den Nutzer von der Seite weglenken oder Daten über ihn sammeln, ist unzulässig, insbesondere bedürfen die Verwendung von Over-the-Page (OTP) Werbemitteln, das Abfordern von Angaben von Nutzerdaten sowie das Setzen von Cookies der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Betreiber.
5. Pflichten des Kunden, Haftungsfreistellung
5.1 Der Kunde wird durch Einsatz geeigneter und auf dem neuesten Stand der Technik beruhenden Schutzprogrammen sicherstellen, dass die übermittelten oder von ihm eingestellten Werbemittel frei von schädlichen Codes, wie z.B. Viren und/ oder Trojanern, sind.
5.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Online-Werbemittel, sowie dafür, dass durch die Online-Werbemittel die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Den Betreiber trifft keine Pflicht zur Überprüfung der Online-Werbemittel in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den jeweils aktuell geltenden, gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde hat den Betreiber von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen.
5.3 Der Kunde versichert, dass er in Bezug auf alle Urheber der Online-Werbemittel die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeholt hat, die ihm die Rechteeinräumungen gemäß Ziffer 10.1. und 10.2. an den Betreiber ermöglichen. Gleiches gilt für eventuell erforderliche Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften (insb. der GEMA). Er übernimmt die von diesen Verwertungsgesellschaften geltend gemachten Beträge.
6. Ablehnungsbefugnis, Unterbrechung der Werbemaßnahme, Kennzeichnung
6.1 Der Betreiber kann einzelne Online-Werbemittel ablehnen, wenn diese gegen geltende Gesetze oder geltende Rechtsprechung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen oder gegen eine vom Betreiber abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen oder Rechte Dritter verletzen oder die Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen für den Betreiber unzumutbar ist. Dieses Recht besteht auch für einzelne Online-Werbemittel, die in Erfüllung eines Rahmenvertrages mit dem Kunden veröffentlicht werden sollen.
6.2 Der Betreiber ist berechtigt, die Durchführung von Werbemaßnahmen (vorübergehend) zu unterbrechen, sofern der begründete Verdacht besteht, dass die Voraussetzungen gemäß Ziffer 6.1. erfüllt sind, und zwar insbesondere für den Fall, dass ein Dritter eine nicht offensichtlich unbegründete Verletzung seiner Rechte geltend macht, eine Abmahnung bereits in einem ähnlichen Fall erfolgt ist oder Im Falle der Aufnahme von Ermittlungen staatlicher Behörden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt, die zu einem Verstoß gemäß Ziffer 6.. führen. Der Betreiber wird den Kunden über eine derartige Unterbrechung unverzüglich unterrichten und ihm die Möglichkeit einräumen, die Rechtmäßigkeit der Werbemaßnahme darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
6.3 Ebenso kann der Kunde die Unterbrechung oder Entfernung der Werbemaßnahme vom Betreiber verlangen, wenn er von einem Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. Soweit der Kunde die Werbemaßnahme selbst entfernen oder offline stellen kann, ist in diesem Fall selbst zur Entfernung oder Sperrung verpflichtet.
6.4 Für den Fall der Ablehnung oder Unterbrechung von Werbemaßnahmen nach gemäß der Maßgabe der Vorziffern ist von dem Kunden dennoch die vereinbarte Vergütung abzüglich der beim Betreiber ersparten Aufwendungen zu zahlen, es sei denn, der Betreiber konnte den vorgesehenen Werbeplatz anderweitig vergeben. Diese Zahlungspflicht besteht nicht, sofern der Kunde nachweisen kann, dass der Inhalt des Werbemittels rechtmäßig war und somit Gründe für die Ablehnung bzw. Unterbrechung auf Veranlassung des Betreibers nicht bestanden.
6.5 Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als solche erkennbar sind, werden vom Betreiber nach eigenem Ermessen deutlich von den sonstigen Inhalten getrennt, beispielsweise durch Ausweis als „Anzeige“, „Werbung“, „PR“ oder „sponsored“.
7. Gewährleistung durch den Betreiber, Rügepflicht des Kunden, Verjährung
7.1 Der Betreiber gewährleistet die nach Maßgabe der in der Auftragsbestätigung und den „Technischen Formatanforderungen“ übliche Beschaffenheit und Veröffentlichung des Online-Werbemittels unter Beachtung der von dem Kunden übermittelten Daten.
7.2 Entspricht die Veröffentlichung eines Online-Werbemittels nicht der geschuldeten Beschaffenheit, hat der Kunde Anspruch auf Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums oder auf eine unverzügliche Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Umfeld. Dies gilt jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Online-Werbemittels beeinträchtigt wurde. Erfolgt eine derartige Ersatzwerbung durch den Betreiber trotz angemessener Fristsetzung des Kunden nicht oder ist die Schaltung der Ersatzwerbung für den Kunden unzumutbar oder schlägt auch diese fehl, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung sowie Rückgängigmachung des Auftrags in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Online-Werbemittels beeinträchtigt wurde.
7.3 Der Kunde wird die Werbemaßnahme nach dem Ersterscheinungstermin unverzüglich prüfen und etwaige Mängel rügen (Rügepflicht). Bei verdeckten Mängeln ist die Anzeige unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu machen. Offene Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Ersterscheinung, verdeckte Mängel innerhalb derselben Frist nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
7.4 Der Betreiber gewährleistet eine Verfügbarkeit der Websites und damit der Werbemittel, von 94% / Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderlichen Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder nicht abwendbarer Ursachen. Die Verfügbarkeit versteht sich als das Verhältnis von IST-Zelt zu Soll-Zeit.
8. Platzierung der Werbung; Verwendung von Daten, Laufzeit, Verfügbarkeit, Preise
8.1 Der Betreiber wird die Platzierung von Werbemitteln im Rahmen der jeweils gebuchten Werbemaßnahme unter größtmöglicher Berücksichtigung der Wünsche des Kunden vornehmen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder den Ausschluss von Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten des Kunden.
8.1.1 Hat der Kunde ein Werbemittel in Rotation gebucht, bedeutet dies, dass sein Werbemittel zufallsgesteuert abwechselnd mit Werbemitteln anderer Kunden am gebuchten Werbeplatz angezeigt wird. Die Anzahl der in einer Rotation befindlichen Werbemittel wird dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Der Kunde kann in diesem Fall Wünsche bezüglich eines Konkurrenzausschlusses äußern, einen Anspruch hierauf hat er jedich gemäß Punkt 8.1. nicht.
8.2 Der Betreiber wird ggf. Download-Angebote sowie Firmen- und/oder Produkteinträge gemeinsam mit den Informationen von anderen Kunden in eine Datenbank einstellen und auf den vom Kunden gebuchten Kanälen zum Abruf durch Nutzer bereithalten.
8.3 Sofern der Kunde aufgrund der Leistungen des Betreibers personenbezogene oder anonyme bzw. pseudonyme Daten erhält, dürfen diese Daten ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Werbe-Kampagne durch den Kunden unter Beachtung der aktuell gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgewertet werden, sofern dies im Rahmen des Werbeauftrags vereinbart wurde. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung sowie Nutzung der Daten insbesondere durch Weitergabe an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Dieses Verbot umfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der Nutzer insbesondere durch Anreicherung der vorhandenen Daten mit Drittinformationen.
8.4 Für den Werbeauftrag gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste des Betreibers. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Erstschaltung des Online-Werbemittels mehr als vier Monate liegen. Derartige Preisänderungen werden jedoch nur wirksam, sofern sie von dem Betreiber mindestens ein Monat vor Veröffentlichung des Online-Werbemittels angekündigt werden. Der Kunde ist zum Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung berechtigt.
8.5 Bei einem Auftrag über die Schaltung mehrerer Online-Werbemittel (Rahmenvertrag) hat der Abruf der einzelnen Werbemittel innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss zu erfolgen. Bezug auf den Preis gilt die zum Zeitpunkt der Schaltung gültige Preisliste. Vereinbarte oder eingeräumte Rabatte gelten nur für das in Auftrag gegebene Online-Werbemittel Volumen. Erfolgt der vollständige Abruf der gebuchten Werbemittel nicht innerhalb der Ein-Jahres-Frist, ist der Kunde verpflichtet, dem Betreiber den Differenzbetrag zwischen dem vertraglich unter Beachtung des festgelegten Gesamtvolumens gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten (Rabatt-Nachbelastung).
8.6 Soweit der Kunde eine bestimmte Anzahl von Ad-Impressions für eine Werbemaßnahme gebucht hat, weist der Betreiber darauf hin, dass diese Angaben zwangsläufig auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Sollten die Ad-Impressions ausnahmsweise nicht erreicht werden, wird der Schaltungszeltraum der Werbemaßnahme bis zum Erreichen der gebuchten Ad-Impressions verlängert. Ist die dabei vom Kunden gebuchte Platzierung für die verlängerte Werbezeit bereits an einen anderen Kunden vergeben, ist der Betreiber berechtigt, unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden, auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen. Systembedingt kommt es beim Einsatz von 3rd-Party-Adservern zu Zähldifferenzen. Als Abrechnungsgrundlage gelten ausschließlich die Zahlen des Betreibers.
8.7 Sofern der Betreiber Leistungen erbringt, die dem Urheberrecht unterliegen, räumt er dem Kunden die einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte ein, die zur Durchführung der Werbeauftritte erforderlich sind. Eine weitergehende Verwertung durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers.
9. Zahlungsbedingungen, Vorauskasse, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
9.1 Die Rechnung wird am ersten Erscheinungstag des Online-Werbemittelauftrages, spätestens jedoch am Ende des Monats, in welchem der Auftrag geschaltet wird, erstellt. Ist eine Vorauszahlung nicht vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Nach Fristablauf kommt der Kunden Zahlungsverzug und hat den Rechnungsbetrag mit einem Zinssatz von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
9.2 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder überschreitet er die Fälligkeitstermine, stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so kann unbeschadet bestehender Stundungs- und Ratenzahlungsabreden Vorauszahlung der in Auftrag gegebenen Leistungen sowie die Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen durch den Betreiber verlangt werden. Des Weiteren ist der Betreiber berechtigt, die Erfüllung noch laufender Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der offenstehenden Beträge zu verweigern.
9.3 Auch bei anderslautenden Bestimmungen wird die Zahlung zunächst auf die ältere Schuld, hier zunächst auf die Zinsen und dann auf die Hauptsache verrechnet.
9.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Ansprüche vom Betreiber anerkannt oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
10. Rechteeinräumung des Kunden
10.1 Der Kunde überträgt dem Betreiber in Bezug auf alle Online-Werbemittel sowie sonstige im Rahmen des Werbeauftrags veröffentlichten Inhalte die notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sonstigen Leistungsschutzrechte. Hierzu gehört insbesondere das Datenbankrecht, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Speicherung, sowie das Recht zur Zugänglichmachung.
10.2 In Bezug auf die Download-Angebote räumt der Kunde dem Betreiber im Interesse einer umfassenden Vermarktung seiner Inhalte zusätzlich das Recht ein, die Inhalte an Dritte zur Bereithaltung im Internet zu lizenzieren oder die Inhalte für weitere Angebotsformen zu verwenden (sog. Content-Syndication).
10.3 Der Kunde räumt diese Rechte für die Dauer der Schaltung des Werbemittels ein. In Bezug auf die Content-Syndication gem. Ziffer 10.2. sind die Rechte zeitlich unbegrenzt aber jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar eingeräumt.
11. Haftung durch den Betreiber
11.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt für durch seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen, bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Betreiber haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend den Regelungen im Produkthaftungsgesetz. Der Betreiber haftet für durch seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn der Betreiber diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Betreiber zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. Der Betreiber haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Eine weitere Haftung des Betreibers ist dem Grunde nach ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
12.1 Gerichtsstand ist der für den Sitz des Betreibers (Edingen-Neckarhausen) geltende Gerichtsort. Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers. Dies gilt nur, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne der §§ 1, 2,3, 5 und 6 HGB gehört oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt wird oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Betreiber ist aber auch berechtigt, bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichts zu klagen.
12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.