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Abgelaufene Batterien vom Hörakustiker – Reklamationsgrund?

Rechnung

Eine schwerhörige Kundin bekommt von ihrem Hörakustiker Batterien verkauft, die nur 1 Monat nach Kaufdatum ablaufen. Ist das ein Reklamationsgrund?

Sehr geehrte Experten von Hörgeräte-Info.Net,

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es ist eine Ungeheuerlichkeit passiert! Ich habe beim Akustiker Batterien für mein Hörgerät gekauft. Zu Hause entdeckte ich, dass das Ablaufdatum schon 1 Monat nach dem Kauf war. Das ist doch Betrug!
Ich will, dass er streng dafür bestraft wird und hoffe, dass man ihm die Zulassung entzieht. Ich werde auch die Kasse und den Berufsverband der Akustiker verständigen.
Was meinen Sie?

Hörgerätebatterien weisen üblicherweise eine Mindesthaltbarkeit von 24 bis 36 Monaten auf. So werden sie auch von den Hörakustikern verkauft.
Somit sind Hörgerätebatterien mit durchschnittlich zwei Jahren Resthaltbarkeit absolut üblich.

Der Hörakustiker hat nichts Strafbares gemacht, wenn er Ihnen Batterien mit einer geringeren Laufzeit verkauft hat.
Allerdings hätte er, sofern ihm das überhaupt aufgefallen ist, Sie auf die kurze Restlaufzeit hinweisen müssen. Dafür hätten Sie auch einen Rabatt erwarten dürfen.

Da Sie aber als Kundin davon ausgegangen sind, normale Hörgerätebatterien zu erwerben, durften Sie auch eine Ware mit der üblichen Beschaffenheit, also mit rund 24 Monaten Resthaltbarkeit, erwarten.

Nach deutschem Kaufrecht (§ 434 BGB – Sachmangel) gilt:
• Eine Ware ist mangelhaft, wenn sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Waren gleicher Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann.

Für Hörgerätebatterien bedeutet das konkret:
• Übliche Haltbarkeit / Mindesthaltbarkeit: 2–3 Jahre (manchmal sogar 4).
• Erwartung: frisch produzierte oder zumindest lange haltbare Ware.

Batterien, die bereits 1 Monat nach Kauf ablaufen, weichen massiv vom Üblichen ab.
Das stellt einen Sachmangel dar → Kunde darf reklamieren.

Sie haben also ein Anrecht auf Umtausch der Ware gegen neue, frische Batterien.

Wir möchten aber darauf hinweisen, dass Hörgerätebatterien auch über die aufgedruckte Haltbarkeit hinaus oft noch weitere 12 bis 24 Monate reibungslos funktionieren können.
Das soll nicht heißen, dass Sie bald ablaufende Batterien zum vollen Preis akzeptieren müssten. Es soll Sie aber dazu animieren, solche Batterien nicht wegzuwerfen, sondern ruhig einzusetzen und aufzubrauchen.
Das kann man ja prima übers Wochenende oder so machen.

Praktische Konsequenz für die Kundin

Wenn Batterien ihr Mindesthaltbarkeitsdatum fast überschritten haben:
• kann die Spannung sinken,
• die Batterien halten kürzer,
• die Hörgeräte arbeiten instabil,
• die Klangqualität schwankt,
• Störgeräusche können auftreten.

Das ist besonders sensibel bei schwerhörigen Menschen → gerade für diese darf kein „Altmaterial“ verkauft werden.

Bevor Sie nun alle Pferde scheu machen, empfehle ich Ihnen persönlich, das Ganze nochmal in einem freundlichen Gespräch mit dem Hörakustiker zu klären. Es war bestimmt nicht die Absicht dieses gut ausgebildeten Fachmanns, Sie wegen ein paar weniger Euro zu hintergehen. Ich vermute eher, dass es sich um ein Versehen handelte. Sie bekommen ganz bestimmt problemlos Ersatz.

Sollte sich der Hörakustiker aber in einem solchen Fall querstellen, dann wäre das schon ein Ding.

Der Fall ist, wie Sie auf der Artikelabbildung sehen können, schon ein Jahr her. Inzwischen wissen wir, dass der Hörakustiker sich entschuldigt und der Kundin die doppelte Menge Batterien als Ersatz gegeben hat, frische Batterien natürlich.
Der Akustiker hat gesagt, dass ihm das unerklärlich ist, er meint aber, diese alte Packung sei wohl an dem Batterieständer so erfolgreich „Karussell gefahren“, dass den Mitarbeiterinnen immer entgangen ist, dass da das Datum schon vorgerückt ist.

Fehler können passieren, ist doch menschlich, oder?

Anspruch der Kundin

Die Kundin hat Anspruch auf:

A) kostenlosen Umtausch gegen Ware mit normaler Haltbarkeit

(§ 437 BGB: Nacherfüllung)

B) Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises, wenn der Akustiker sich querstellt

C) Kulanz in der Branche ist üblich

Die meisten Akustiker tauschen ohne Diskussion, weil das sonst rufschädigend wäre.

Bewertung als Fachmann: Eindeutig ein Reklamationsfall

Ein Hörakustiker darf zwar rein rechtlich Batterien kurz vor Ablaufdatum verkaufen, aber er muss den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen.
Tut er das nicht, ist die Ware nicht vertragsgemäß.

Für mich als neutraler Berater ist das objektiv ein klarer Reklamationsgrund.
Weshalb Sie aber alle möglichen Instanzen informieren möchten und eine Bestrafung fordern, ist mir nicht ganz klar. Da muss man doch mal etwas Respekt voreinander haben und Freundlichkeit im Umgang mit anderen üben.

Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger, als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Bildquellen:

  • batterierechnung1: Peter Wilhelm
  • batterierechnung_800x500: Peter Wilhelm

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(©si)