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100-jährige Schwerhörige: Hörgeräte verschollen

Demenz

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Das ist passiert

Eine 100-jährige Dame aus Schalksmühle musste ins Krankenhaus. Als die demente Rentnerin nach der Behandlung wieder ins Seniorenheim kam, sind teure Hörgeräte, die sie dabei hatte, verschwunden. Für den Schaden will niemand aufkommen.

Frieda P. lebt als älteste Bewohnerin in einem Seniorenpark in Schalksmühle. „Pflegegrad 4, fast gehörlos und dement“, erklärt ihr Sohn. Seit der Krankenhausuntersuchung sind ihre teuren Hörsysteme verschollen. Mit einer DRK-Krankenfahrt war Frieda P. am 29. Juli ins Krankenhaus gebracht worden. „Nach Aussagen der Mitarbeiter im Seniorenheim und des zuständigen DRK-Mitarbeiters waren die beiden Hörgeräte beidseitig eingesetzt“, erklärt der Sohn Gerwart P., „beim ersten Gespräch mit einer Ärztin in der Aufnahme machten wir diese auf die Hörgeräte aufmerksam. Die Ärztin versicherte, dass sie darauf achten und es entsprechend weitergeben würde. Auch bei weiteren Hinweisen auf die Hörgeräte auf der Station wurde uns nichts über nicht vorhandene Geräte gesagt.“

Entlassen wurde die Seniorin dann allerdings ohne die beiden Hörgeräte. Aufgrund der Corona-Beschränkungen hatte Gerwart P. seine Mutter im Krankenhaus nicht begleiten dürfen. Es folgten Telefonate mit dem Krankenhaus, doch die Geräte aber blieben verschwunden. Die Dinge gingen ihren Gang – Gerwart P. machte Schadensersatzansprüche gegenüber dem Krankenhaus geltend, dieses gab die Forderung an die GVV-Kommunalversicherung VVaG weiter.

Der Haftpflichtversicherer meldete sich mit einem Schreiben: „Der Krankenhausträger ist weder verpflichtet noch in der Lage, die von Patienten in die Krankenzimmer eingebrachten persönlichen Sachen zu bewachen. Für den Verlust haftet der Krankenhausträger daher grundsätzlich nicht“.

Gerwart P. hat inzwischen bei der Krankenversicherung nachgehört – es gibt Signale, dass die Kosten womöglich übernommen werden könnten. Die Herausforderung mit dem Besuch einer Dame dieses Alters beim Ohrenarzt und Hörakustiker aber bleibt. Und der Ärger und die Enttäuschung darüber, wie ein Krankenhaus und ein Versicherer mit einer 100-Jährigen umgegangen sind.
Quelle: teilw. come-on.de

Unser Rat:

Auch in Corona-Zeiten müssen hochbetagte und zudem demente Personen NICHT ALLEIN zu Arzt- oder Krankenhausbesuchen. Das ist weder den Betroffenen, noch den Angehörigen und auch den Behandlern anders gar nicht zumutbar. Entsprechenden „Anweisungen“ von Krankenhäusern und Praxen sollte man energisch begegnen. Dass einzelne Untersuchungen nur mit dem Patienten durchgeführt werden können, ist selbstverständlich. Aber es kann nicht verwehrt werden, dass eine Begleitperson mitkommt und wartet, sowie die Betreuung der alten, dementen Person übernimmt.

Kliniken haften nicht

Es ist richtig, dass Krankenhäuser für mitgebrachte Gegenstände keine Haftung übernehmen müssen. Das kann aber anders bewertet werden, wenn dem Patienten kein abschließbares Fach oder Ähnliches angeboten wird, um Schlüssel, Portemonnaie oder Handy und Hörgeräte etc. sicher verstauen zu können. Bei dementen oder altersbedingt eingeschränkten Personen hat das Personal auch eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Es muss -vor allem wenn es darauf hingewiesen wurde- mit darauf achten, dass Zahnprothesen, Brillen und Hörgeräte, die zu Untersuchungszwecken abgelegt werden müssen, wieder zum Patienten gelangen. Das gebieten einfach der Grundauftrag der Fürsorge und die Menschlichkeit.

Dennoch gilt, dass man grundsätzlich keine unnötigen Wertgegenstände mit ins Krankenhaus nehmen sollte. Und wenn das notwendig wird, sollte man immer eine sichere Verwahrung verlangen.

Tipps:

Es kommt sehr häufig vor, dass in Krankenhäusern Patienteneigentum verloren geht. Abgesehen davon, dass in Krankenhäusern viel gestohlen wird, sind die meisten Verluste aber nicht auf Böswilligkeit zurückzuführen. Patienten werden als Notfälle eingeliefert, sie werden auch bei normalen Untersuchungen durchs halbe Krankenhaus gefahren/geführt, sie müssen zu unzähligen verschiedenen Stellen; all das sind Punkte, an denen Gegenstände vergessen und übersehen werden können. Das Meiste findet sich wieder ein. Es lohnt daher, auch längere Zeit später, immer mal wieder nachzufragen. Sehr hilfreich ist es auch, selbst auf die Suche zu gehen und von Station zu Station alle Orte anzusteuern und das Personal zu fragen. Oft werden Sachen nicht sofort der zentralen Fundstelle übergeben, sondern noch auf der Station, beim Behandlungszimmer oder sonstwo aufbewahrt. Hartnäckigkeit zahlt sich hier aus. Denn auch im Krankenhaus gilt der alte Spruch: Haus verliert nichts.

Hinweis:

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Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

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