Wahlpropaganda flutet derzeit das Netz. Dadurch werden viele Menschen verunsichert. Neben Fakten werden auch teils haltlose Behauptungen unter das Volk gebracht. Alles dient eher dem Zweck, die Wähler für die
Mit Zuzahlung bei Hörgeräten sind zwei Zahlungen gemeint, die Sie als gesetzlich Versicherter leisten müssen. 1. Die Zuzahlung pro Ohr und Hörgerät, die Sie als Anteil tragen müssen, sie beträgt
Kostenübernahme Hörgeräte und Krankenkasse – Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für Ihr Hörgerät zu übernehmen. Das gilt natürlich nur dann, wenn das medizinisch sinnvoll ist und von
Unser Gesundheitssystem sieht Zuzahlungen vor. Beispielsweise müssen Sie 10 Euro Zuzahlung pro Krankenhaustag leisten. 10 Euro müssen Sie auch als Zuzahlung für ein Hörgerät bezahlen. Sie wissen ja sicherlich, dass
Sie haben Rat gefunden? Wir konnten Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich: Diese Spender haben diese Seiten mit einem Geldgeschenk unterstützt:
Henning P., Ingo L., Felix M., Jörg L., Michaela A., Peter R., Patrick B., Herbert F., Florian H. *, Stefan V., Helga M., Merten H., Henning P., Daniela M.B., Bertram K.