Schlagwort: Unfallversicherung

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Ein Symbolbild für Gerichtsurteile. Es zeigt zwei Gesetzbücher auf einem Tisch. Daneben liegt ein Richterhammer.

Behörden, Kasse, Ärzte

Unfallversicherung – Ein Hör­gerät ist kein Arbeits­mittel

Die Unfallversicherung steht für Verletzungen usw. ein, die bei der Ausübung der Arbeit entstehen. Auch der Weg von und zu der Arbeit ist versichert. Jetzt beschäftigte sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

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