Passwort im Hörgerät
Hörakustiker können die Einstellungen eines Hörgeräts mit einem Passwort schützen.
Der Passwortschutz ist für die Hörakustiker in erster Linie während der kostenlosen Ausleihe der Hörgeräte und der Einstellungsphase von Bedeutung. Man will verhindern, dass der Kunde die mühsam gefundenen Einstellungen woanders „verhunzen“ lässt.
Üblicherweise wird das Passwort mit der Bezahlung der Hörgeräte aufgehoben. Ab dann sind die Hörsysteme Eigentum des Kunden. Er kann dann damit machen, was er will. Selbstverständlich steht ihm frei, auch zu einem anderen Hörakustiker zu gehen.
Allerspätestens ist der Passwortschutz aber zu entfernen, wenn der Kunde dies verlangt.
Manche Hörakustiker lassen die Hörgeräte aber generell gesperrt, um zu verhindern, dass ihre Kunden den Akustiker wechseln. Das muss sich der Kunde aber nicht gefallen lassen.
Im Zweifelsfall kann man dann auch mal seinen Anwalt einschalten.
Eine Benachrichtigung der Krankenkasse und der Bundesinnung der Hörakustiker kann auch nicht schaden.
Wenn alle Stricke reißen, kann der neue Hörakustiker die Geräte auch zum Hersteller einsenden, der den Passwortschutz in den meisten Fällen wieder aufheben kann.
Gute Adressen für Schwerhörige
Adressen der Hörgeräte-Hersteller