Heil- und Hilfsmittelgesetz

Das neue Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist im März 2017 vom Bundesrat gebilligt worden. Es verpflichtet unter anderem den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen dazu, das Hilfsmittelverzeichnis bis zum 31. Dezember 2018 grundlegend zu aktualisieren. Zudem schreibt es Krankenkassen vor, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten einzuräumen.

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