Induktive Höranlagen finden vor allem in öffentlichen Gebäuden und Veranstaltungsräumen wie z. B. Kirchen, Kinos, Theatern und Vortragssälen Anwendung. Nach der Bundesbaurichtlinie müssen öffentliche Gebäude dann, wenn eine Lautsprecheranlage installiert wird, auch – sofern machbar – mit einer Höranlage versehen werden, bevorzugt mit einer Induktionsanlage. Mit einer induktiven Höranlage ausgestattete Örtlichkeiten werden oft im Eingangsbereich über ein Hinweisschild in Form eines blauen oder gelben Quadrates mit einem stilisierten Ohr und dem Buchstaben „T“ ausgewiesen.
Aus vermeintlichen Kostengründen oder vermuteterweise mangels einer großen Nutzerzahl werden oft nur abgegrenzte Bereiche mit einer Ringschleife versehen. Dies sind etwa nur bestimmte Platzgruppen in Kinos oder in einer Kirche, die dann auch entsprechend gekennzeichnet sind. Dies ist aber im Sinne der Inklusion nicht als barrierefrei zu betrachten. Induktionsanlagen sind eigentlich stationäre Anlagen. Aber es können mobile FM-Anlagen oder stationäre Infrarotanlagen mithilfe einer Mini-Induktionsschleife (Halsringschleife) ebenfalls die Vorteile einer induktiven Übertragung in das Hörgerät nutzen.