Ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder spätestens 14 Tage nach der Entlassung; muss bereits im Krankenhaus beantragt werden und dauert in der Regel 3 Wochen. Die Maßnahmen sollen dem Erhalt beziehungsweise der Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit oder der Teilhabe in der Gesellschaft dienen und werden durch die Rentenversicherung oder einige Krankenkassen finanziert. www.deutsche-rentenversicherung.de“
Gründer der Webseite Hörgeräte-Info.net und Hörgeräte-Experte. Der Psychologe und Publizist schreibt für mehrere Magazine und das preisgekrönte Bestatterweblog und das Dreibeinblog.
Der Autor ist selbst schwerhörig und hat sich in der Hörgeräteindustrie und in einem Hörakustik-Meisterbetrieb zum Hörgeräte-Experten weiterbilden lassen.
Er wurde in der Halloweennacht an Allerheiligen geboren und lebt mit seiner Familie bei Heidelberg.
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