Anschlussrehabilitation

Ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder spätestens 14 Tage nach der Entlassung; muss bereits im Krankenhaus beantragt werden und dauert in der Regel 3 Wochen. Die Maßnahmen sollen dem Erhalt beziehungsweise der Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit oder der Teilhabe in der Gesellschaft dienen und werden durch die Rentenversicherung oder einige Krankenkassen finanziert. www.deutsche-rentenversicherung.de

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