DIREKTKONTAKT

Fragen an die Redaktion

Verwirrung durch Laienforum

verwirrung pixabay

Ich bin ratlos! In einem Forum für Hörgeräteträger habe ich mich nach Hörgeräten erkundigt. Leider bekam ich nur Antworten, die mich sehr entmutigt haben.
Zu meiner Geschichte: Ich habe vor 2 Jahren festgestellt, dass ich nicht mehr gut höre. Das habe ich erstmal so abgetan. Neulich bin ich aber zu einem Hörakustiker. Der hat gemessen, dass ich auf dem linken Ohr eine Einschränkung von 35 dB habe und rechts von 25 dB.
Das habe ich so ins Forum geschrieben mit der Frage, ob ich ein oder zwei Hörgeräte brauche.

Dort schrieb man mir, ich bekäme keine Hörgeräte, weil das immer vom besseren Ohr ausgehend bewilligt wird. Da ich aber rechts nur 25 dB Hörverlust habe, gibts keine Hörgeräte.

Ein anderer schrieb, dass ich keine Verordnung vom Ohrenarzt mehr bekomme, weil die Ohrenärzte jetzt eigene Hörgeräte verkaufen. Man darf also nicht mehr vorher zum Hörakustiker.

Dann schrieb mir einer, man bekomme überhaupt nur Hörgeräte, wenn man vorher beim Amt einen GdB-Ausweis beantragt habe. Den bekäme man nur, wenn einem noch ein Bein fehlt.

Ich blicke da nicht mehr durch. Bitte helfen Sie mir!

Das machen wir gerne. Wir wollen einmal versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

  1. Sie haben vollkommen richtig gehandelt. Wer eine Schwerhörigkeit bei sich feststellt, sollte beim Hörakustiker oder HNO-Arzt einen Hörtest machen.
    Wir empfehlen den Hörtest beim Hörakustiker, weil das problemloser und schneller geht.
  2. Wenn Sie auf einem Ihrer Ohren einen Hörverlust von mindestens 30 dB haben, so haben Sie in aller Regel Anspruch auf ein Hörgerät für dieses Ohr.
  3. Das mit dem „2 Hörgeräte nur wenn besseres Ohr…“-Gelaber meint folgendes: Wenn Sie zwei Hörgeräte von der Krankenkasse finanziert haben möchten, dann müssen auch beide Ohren betroffen sein. Auf beiden Ohren muss also ein Hörverlust von wenigstens 30 dB diagnostiziert werden. Ob nun ein Ohr sogar 50 dB Verlust hat oder noch mehr, das spielt keine Rolle. Mindestens 30 dB müssen es aber sein.
  4. In Ihrem Fall liegen Sie links bei 35 dB Hörverlust. Hier wird sicher ein Hörgerät bewilligt werden. Rechts liegen Sie noch knapp über der Grenze, würden also kein Hörgerät bewilligt bekommen.
  5. Selbstverständlich können Sie aber jederzeit auch ein Hörgerät für rechts erwerben und einstellen lassen, Sie bekommen dann nur keine Beihilfe von der Krankenkasse.
  6. Im Rahmen des sogenannten „verkür-zten Versorgungs-weges“ bieten manche Ohrenärzte jetzt auch Hörgeräte an. Diese müssen Sie aber nicht nehmen. Sie können ohne Nachteile für Sie die Hörgeräte auch im Fachgeschäft bei einem geprüften Meister bekommen. Das ist der Weg, den wir vorschlagen und bevorzugen würden.
  7. Einen Schwerbehindertenausweis kann jeder beantragen, der eine Behinderung hat. Hierzu reicht man einen Antrag und ärztliche Befunde beim Amt ein. Das Amt prüft dann, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat. Man spricht auch umgangssprachlich von den „Prozenten“, die jemand hat.
    Einen Ausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) über 50 liegt. Mit dem Ausweis kann man bei einigen wenigen Stellen vergünstigt Eintritt bekommen. Zu viel mehr berechtigt er nicht.
    Insbesondere erlaubt er es zunächst einmal nicht, auf Behindertenparkplätzen zu parken oder gratis mit der Bahn zu fahren oder einen Behindertensitzplatz einzufordern.
    Hierfür ist beispielsweise das zusätzlich eingetragene Merkmal aG (außergewöhnlich gehbehindert) usw. auf dem Ausweis notwendig.
    Als Schwerhöriger kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Aber die Ämter geben den Schwerhörigen selten mehr als 40 GdB, wenn keine weiteren Einschränkungen vorliegen und/oder die Schwerhörigkeit nicht besonders dramatisch und einschränkend ist.
    Haben Sie aber weitere Behinderungen, dann prüft das Amt, inwieweit diese Behinderungen im Zusammenwirken welchen GdB ergeben.

Lesen Sie bitte alles Wichtige über das Thema Schwerhörigkeit und Schwerbehinderung in diesem tollen Artikel.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unseren Ausführungen helfen und die Verwirrung etwas lösen.

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen einfach an uns oder nehmen Sie die Angebote für eine Hörberatung (siehe Seitenleiste) gerne in Anspruch.

Bild: Pixabay/Kollage

d1898c2070c242f08f4f946ee8bf12e9

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: ,

In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Peter Wilhelm 22. April 2024

Lesen Sie bitte auch:





Rechtliches


Skip to content