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Taube Ohren beim Amt? Mutter kämpft für hörgeschädigte Tochter

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Susanne Möschner kämpft für ihre hörbehinderte kleine Tochter.
Sie war es, die bemerkt hatte, dass ihre Tochter Lisa Pauline nicht gut hört.
Einen frühkindlichen Hörtest, der schon erste Anzeichen einer Schwerhörigkeit zeigte, hatte man unberücksichtigt gelassen, weshalb sich die Mutter heute schwere Vorwürfe macht. Umso mehr legt sie sich jetzt ins Zeug, damit ihre Tochter die bestmögliche Unterstützung erhält.

Seit nunmehr 4 Jahren kämpft die Frau aus Halle/Saale nun gegen die Windmühlenflügel der Behörden.
Sie möchte, dass die Hörbehinderung ihrer Tochter vom Landesversorgungsamt anerkannt wird.

Mittlerweile beschäftigen sich die Gerichte mit dem Fall.

Anfangserfolg: Sozialgericht in Halle gibt Mutter Recht

Mit den Bescheiden des Versorgungsamts war Frau Möschner nicht einverstanden. Deshalb legte sie immer wieder Widerspruch dagegen ein.
Da alles nichts half, reichte sie schließlich Klage vor dem Sozialgericht ein.
Tatsächlich gab ihr das Sozialgericht in Halle am 26. April 2018 auch vollumfänglich Recht.
Per Urteil wurde das Landesversorgungsamt angewiesen, der Fünfjährigen einen GdB (Grad der Behinderung) von 100 sowie die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), B (auf die Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen), H (hilflos), RF (ständig gehindert, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen) sowie GL (gehörlos) festzustellen.

Dabei bezog sich die Richter auch auf das Gutachten eines Sachverständigen des Universitätsklinikums Leipzig von 2017.
Danach leidet Lisa Pauline auf dem rechten Ohr unter einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit. Das linke Ohr ist gänzlich taub.
Dadurch bedingt gibt es eine schwere Sprachstörung.
Doch das Amt wollte nach Auswertung des Gutachtens im Rahmen eines Vergleichs nur einen GdB von 80 gewähren.
Alle weiteren o.g. Merkzeichen hatte das Versorgungsamt akzeptiert. Nur eben die Feststellung der Gehörlosigkeit nicht.

Auf diesen Vergleich wollte sich die Mutter nicht einlassen.

Hoergeraet

Gebärdensprache eröffnet gehörlosen und hörgeschädigten Menschen einen Weg der Kommunikation.

Behörde wehrt sich: Amt legt Berufung gegen Urteil des Sozialgerichts ein

Daraufhin wurde das Urteil wirksam, gegen das das Versorgungsamt aber Berufung einlegte.
Inzwischen weiß Frau Möscher sich der Hilfe des Stadtverbandes der Hörbehinderten in Halle sicher.

Darum geht es: Unterricht in Gebärdensprache – Es geht um Finanzhilfen

Im Moment noch muss die Mutter Susann Möschter viele Kosten selbst tragen.
Sonst kann ihre Tochter den Alltag nicht bewältigen. Dazu zählt z.B. der Unterricht in Gebärdensprache.
Hier wollen weder KrankenkasseKrankenkasse noch Sozialamt einspringen.
Das wäre erst der Fall, wenn die Hörbehinderung endlich auch vom Versorgungsamt vollumfänglich anerkannt würde.

Das Kind ist gut versorgt

Die kleine Lisa hat schon einiges mitmachen müssen. Immer wieder in die Kliniken und zu Ärzten und Gutachtern.
Mittlerweile trägt sie ein Cochlea-Implantat am linken Ohr und am rechten Ohr ein Hörgerät.
Dadurch kann sie gute Fortschritte machen.

Bilder:
Titel: alphalight1 / Pixabay
Gebärdensprache: American Sign Language Society ©

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 18. August 2018 | Peter Wilhelm 18. August 2018

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