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Hörakustiker

Stiftung Warentest testet erneut die Falschen

Stiftung Warentest Hörgeräte getestet

Hörgeräte können sehr teuer sein. Es gibt aber auch Hörgeräte für gesetzlich Krankenversicherte zum Nulltarif1. Dennoch zahlen fast 70% aller Hörgeräteträger bei der Anschaffung etwas hinzu. Das bedeutet: Nach intensiver Beratung durch den Hörakustiker und wochenlangem Ausprobieren kommen die Schwerhörigen zu dem Schluss, dass sie Hörgeräte haben möchten, die mehr können, als die kostenfreien Basisgeräte.

Um es gleich vorweg zu sagen: Für viele Schwerhörige würden die Nulltarifhörgeräte zum Ausgleich ihrer Schwerhörigkeit vollkommen ausreichen.
Diese Hörgeräte sind einwandfrei und technisch auch auf der Höhe der Zeit.

Dennoch wünschen die Hörgerätekunden oft einen anderen Klang, zusätzliche Ausstattungsmerkmale, Komfortprogramme und eine schönere, dezentere Form. Solche zusätzlichen komfortablen Funktionen sind durchaus sinnvoll und bringen einen erhöhten Nutzen. Man kann sagen: Je aktiver der Schwerhörige lebt und je abwechslungsreicher die verschiedenen Hörsituationen sind, umso mehr Nutzen wird er von einem teureren Hörgerät haben.

Beide Arten von Hörgeräten, die kostenfreien und die zuzahlungspflichtigen, haben also ihre Berechtigung.

Jetzt (Okt. 2019) hat die Stiftung Warentest wieder einmal einen „Hörgerätetest“ durchgeführt. Erneut wurden wieder nur die großen Hörgeräteketten „getestet“. Hörgeräteketten sind in diesem Zusammenhang große Unternehmen, die Hörgeräte verkaufen und die viele Filialen haben (Beispiel: Amplifon, Geers, Fielmann usw.).
Damit vergleicht die Stiftung Warentest die sogenannten Platzhirsche der Hörgerätebranche, also Unternehmen, die sehr viele Hörgeräte verkaufen.

Außen vor bleiben erneut die Abertausende von niedergelassenen Hörakustiker-Meisterbetrieben, die selbst in kleinen Orten ihre Geschäfte betreiben.

So hebt die Stiftung Warentest einen der Filialisten heraus, weil dieser besonders viele Hörgeräteversorgungen zum 10-Euro-„Nulltarif“ vornimmt.

Es ist nicht genau ersichtlich, weshalb das ein Qualitätskriterium sein soll. Selbstverständlich, und das erwähnt die Stiftung auch, gibt es Hörakustiker, die aus reinem Geschäftssinn ihren Kunden ausschließlich oder vorrangig teurere Hörgeräte vorlegen. Aber das ist nach unseren Beobachtungen nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Bei unseren Testbesuchen bei Hörakustikern in ganz Deutschland wurden immer auch die nahezu kostenfreien Kassenhörgeräte vorgestellt.

Selbst wenn viele Hörgerätekunden vorher noch nie etwas über Hörgeräte wußten, so wissen aber doch alle -nach unserer Erfahrung-, dass es diese Kassenhörgeräte günstig gibt. Letztlich liegt also die Entscheidung für ein kostengünstiges Hörgerät oder ein zuzahlungspflichtiges Hörgerät allein beim Käufer.

Wie wir oben schon ausführten, gibt es sehr gute Gründe, sich auch gegen die Kassenversorgung zu entscheiden. Aus rein medizinischer Sicht ist das in den allermeisten Fällen zwar gar nicht notwendig, aber die Hörgerätekunden probieren in der Regel drei Geräte aus, bis sie gemeinsam mit ihrem Hörakustiker die Entscheidung für ein Gerät fällen. Die Entscheidung für ein komfortableres Hörgerät fällt also aus sehr guten persönlichen Gründen. Denn neben dem reinen guten Hören erwarten aktive Hörgeräteträger vor allem, dass sich die Hörsysteme auch in ganz unterschiedlichen Situationen bewähren. Außerdem wünschen sie sich heutzutage stets eine schnurlose Anbindung an den Fernseher oder an das Telefon.
Schon wer beruflich oft in Gesprächsgruppen oder in hallenden Räumen unterwegs ist, der wird mit einem Nulltarifhörgerät schnell an dessen Grenzen kommen.
Somit ist der Kauf eines teureren Hörgeräts mit einer Zuzahlung zwischen 80 und über 2.000 Euro pro Stück keine unnötige Ausgabe, sondern die individuelle Entscheidung des Kunden für einen bestimmten Klang und gewisse Zusatzfähigkeiten.

Somit kann die Qualität eines Hörakustiker überhaupt nicht daran gemessen werden, wie viele Nulltarifhörgeräte er verkauft.

Das Gegenteil kann nämlich der Fall sein. Moderne Hörgeräte sind digital und können am Computer des Hörakustikers mit fast nur einem Tastendruck schnell auf bewährte Standardwerte eingestellt werden. So Pi mal Daumen passen diese Werte aus der Herstellerdatenbank auch für die schnelle Einstellung bei ganz vielen Schwerhörigen.
Werden dann die Hörgeräte noch mit einfachen Schirmchen ausgestattet, statt mit einer empfohlenen maßgeschneiderten Otoplastik, ist der Kunde schnell und billig versorgt. Angesichts der Masse von Kunden, die so abgefertigt werden kann, macht dann eben auch die Masse den Umsatz, nicht die Qualität.

Man kann also durchaus auch den Standpunkt einnehmen, dass der Hörakustiker, der aus der Fülle von ungefähr 2.000 verschiedenen Hörgerätemodellen gemeinsam mit seinem Kunden ein zuzahlungspflichtiges aussucht, genau das Richtige tut. Er kommt nach umfangreichen Tests und einer langwierigen persönlichen Anpassung mit dem Kunden eben genau auf dieses Hörgerät.

Er hätte sich die ganze Arbeit auch sparen können und den Kunden mittels Kassengerät, Schirmchen und Schnellanpassung abfertigen können.

Es muss also nicht zwangsläufig so sein, dass der Hörakustiker, der ein teureres Gerät empfiehlt, nur auf den Geldbeutel seines Kunden schielt. Vielmehr hat er vermutlich sein Handwerk richtig gelernt und dem Kunden das Optimum an die Hand gegeben.

1 Bei Inanspruchnahme einer Kassenleistung für Hörgeräte fällt pro Ohr eine gesetzliche Zuzahlung von 10,- Euro an.

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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Doc-Riemenschnayder 23. Oktober 2019

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