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Schwerhörige und Rauchmelderpflicht

"Nordelch", CC BY-SA 3.0

Es sterben mehr Menschen durch eine Rauchgasvergiftung als durch Verbrennen. Die Gefahren lauern also schon, wenn auch nur ein kleiner Brand noch im Entstehen ist. Deshalb haben die meisten Bundesländer eine Rauchmelderpflicht eingeführt.

Schutz durch Masken vor RauchgasZahl der Todesopfer durch Brände um 40% reduzieren

Rauchgasmelder, Rauchwarnmelder oder kurz Rauchmelder kosten nicht viel und sind leicht zu installieren.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, darauf zu verzichten.
Sie retten Leben und es könnte 40% weniger Rauchgastote geben, hätten alle ausreichend Rauchmelder installiert.

Geräte für Hörgeschädigte sind teuer

Für Hörgeschädigte sieht das allerdings etwas anders aus. Denn sie können unter Umständen die Signale eines billigen Geräts aus dem Bau- und Heimwerkermarkt nicht hören.
Außerdem ist es wichtig, dass die Geräte vernetzt sind. Denn der Hörgeschädigte muss ja auch im Schlafzimmer mitbekommen, wenn es im Wohnzimmer brennt. Die normalen Piepssignale würde er nicht hören.

Solche Geräte bekommen Sie meist nicht im üblichen Handel. Sie sind auch bedeutend teurer als die massenhaft hergestellten Billiggeräte.

Doch die gute Nachricht: Die Krankenkassen können die Kosten übernehmen!

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden (Urteil vom 18.06.2014 Az.: B 3 KR 8/13 R), dass Krankenversicherungen bei hörgeschädigten Versicherten die Kosten für Spezialrauchmelder ersetzen müssen.
In dem vor dem BSG verhandelten Fall hatte ein Gehörloser bei seiner Krankenversicherung die Erstattung von Kosten für optische Rauchwarnmelder beantragt. Außerdem wollte er die Kosten für eine Lichtsignalanlage mit einem Kombisender für Tür und Telefon ersetzt haben, die der Arzt ihm verschrieben hatte. Die KrankenkasseKrankenkasse wollte nur die Kosten für den Lichtwecker mit der Lichtanlage – unter Berücksichtigung eines Eigenanteils – erstatten.

Die Forderung nach Erstattung der Kosten für einen speziellen Rauchwarnmelder wurden jedoch auch noch in der zweiten Instanz vor dem Landessozialgericht (LSG) als unbegründet angesehen. Dessen Ansicht zufolge seien Krankenkassen nur dazu da, eine medizinische Rehabilitation zu gewährleisten. Da bei einem Rauchmelder keine Behinderung direkt ausgeglichen werde (wie etwa bei einem Hörgerät), dürfe eine KrankenkasseKrankenkasse dafür auch nichts zahlen. Das Bundessozialgericht sieht das nunmehr anders. Ihm zufolge diene ein spezieller Rauchmelder für Schwerhörige einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis und dem Grundbedürfnis nach dem eigenständigen Wohnen. Außerdem seien in vielen Bundesländern bereits Rauchmelder vorgeschrieben. Vor allem Gehörlose seien stark auf spezielle Rauchmelder angewiesen, weil sie warnende Geräusche in einer Gefahrsituation nicht wahrnehmen können. Daher sei entgegen der Auffassung der Vorinstanzen und der Krankenkassen das Grundbedürfnis eines Lebens in Sicherheit betroffen. Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme für das Hilfsmittel bildet § 33 SGB V.

Quelle: Der Hörakustiker
https://www.der-hoerakustiker.de/themen/2017/09/20/rauchmelderpflicht-und-schwerhoerige/

Welche speziellen Lösungen für Hörbehinderte gibt es?

Rauchmelder für Hörgeschädigte müssen besonders laut sein oder durch optische Signale warnen. Letzteres hat sich als Quasi-Standard durchgesetzt.
An den Rauchmelder ist ein optischer Signalgeber angeschlossen, der im Brandfall ein Blitzlichgewitter auf Sie abfeuert, dass Sie sogar wahrnehmen können, wenn die Augen geschlossen sind. Zusätzlich gibt es noch Kissen, die vibrieren und die Sie sich unter das Kopfkissen legen können.

Bilder:
Titel: Von „Nordelch“, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=58650
Feuerwehrmann mit Maske: blickpixel / Pixabay

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