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Fragen an die Redaktion

Personalchef über Schwerhörigkeit informieren?

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Leserfrage: Soll ich meinen Personalchef über meine Schwerhörigkeit informieren?

Als Kind hatte ich Masern, was mit Penicillin behandelt wurde. Dadurch habe ich beidseitig eine starke Hörminderung.
Seit meinem 6. Lebensjahr trage ich Hörgeräte. Heute bin ich 39 Jahre alt. Ich trage links ein Cochlear-Implantat und recht ein Power-Hörgerät.
Nun plane ich gerade einen Stellenwechsel. Ich bin gut in meinem Beruf und möchte weiter Karriere machen.

Wie denken Sie darüber? Soll ich dem neuen Personalchef gleich reinen Wein einschenken, dass ich schwerhörig bin?
Oder soll ich dem Ratschlag eines Berufscoaches folgen und das besser verschweigen?

Ich benötige für die Teilnahme an Konferenzen ein Mikrofon, welches ich auf den Tisch stelle und ich kann aufgrund meiner verzögerten Sprachentwicklung auch nicht so gut telefonieren.

Wir halten den Ratschlag, die Hörbehinderung zu verschweigen für Quatsch.

Sie müssen in der Bewerbung nichts von Ihrer Behinderung schreiben.
Aber spätestens beim Bewerbungsgespräch sollten Sie offensiv und ehrlich mit Ihrer Höreinschränkung umgehen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich ein offenes und transparentes Verhalten auszahlt.

Sicherlich wird sich Ihre Behinderung auch gar nicht verbergen lassen. Warum sollten sie das auch tun?

Wenn Sie bei der Arbeit auf Hilfsmittel zur Unterstützung bei Ihrer Schwerhörigkeit angewiesen sind, so sollten Sie von vornherein auf diese Umstände hinweisen.
Was zählt, ist Ihre berufliche Qualifikation und Ihre Kompetenz. Über beides scheinen Sie doch zu verfügen.
Also werfen Sie das und Ihre Persönlichkeit in die Waagschale.

Ihre Behinderung gehört zu Ihnen und ist ein Teil Ihres Lebens. Verschweigen Sie das keinesfalls. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihnen auch die im Berufsalltag benötigte Unterstützung angeboten werden kann.

Bild: geralt / Pixabay

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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Peter Wilhelm 22. April 2024

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