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Ratgeber

Mit Haarspray und Parfüm zerstören Sie Ihr Hörgerät

Spray

Ganz egal ob Frauen oder Männer, heute benutzen beide alle Geschlechter kosmetische Produkte gleichermaßen gern.
Haarspray, Haargel, Pomade, Parfüm, Rasierwasser, Eau de Toilette usw. gehören mittlerweile zum Arsenal der meisten Menschen. Man möchte schön aussehen und gut riechen.

Doch für Hörgeräteträger kann der Einsatz von Kosmetikprodukten problematisch sein.

Besonders Haarsprays, Deos und Parfüme aus dem Zerstäuber sind wahre Hörgerätekiller.
Haarspray kann die Hörgeräte förmlich verkleben und zukleistern. Im Prinzip ist Haarspray ein hauchfeiner wasserlöslicher Klebstoff. Es enthält oft auch Silikonöle. Beide Bestandteile werden von einem Druckgas aus der Spraydose getrieben.
Dabei erreichen die feinen Tröpfchen eine recht hohe Geschwindigkeit und können so in die Hörgeräte eindringen und sie benetzen.

Bei Deos ist das nicht viel anders. Und Parfüme enthalten Alkohol, der leicht in die Geräte dringen und möglicherweise in Verbindung mit anderen Kosmetika die Oberfläche der Hörgeräte angreifen kann.

Deshalb gilt der grundsätzliche Rat: Setzen Sie die Hörgeräte erst ein, wenn Sie mit dem Haarspray und den anderen sprühenden Kosmetika fertig sind.

Setzen Sie die Hörgeräte aber erst ein, wenn die Haare und die Haut wieder trocken ist, also wenn das Haarspray fest geworden ist.

Das gilt im übrigen auch für wasserdichte Hörgeräte. Diese sind nach IP-Schutzklassen als wasserdicht klassifiziert.
Das betrifft aber nur das Eintauchen in frisches, sauberes Süßwasser. Die Wasserdichtigkeit ist nicht für andere Flüssigkeiten und Salzwasser oder Chlorwasser gegeben.
Obwohl die Geräte einen starken Regen ebenso unbeschadet überstehen wie ein versehentliches Tragen beim Duschen oder Baden, sollten Sie die Geräte immer abtrocknen, wenn sie nass geworden sind.
Und: Die Ex-Hörer gehören nicht zum wasserdichten Teil des Hörgeräts. Wasserdicht ist immer nur das Hörgerät selbst.

Bild von Виктория Бородинова auf Pixabay

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 19. Juli 2019 | DocRiemenschnayder 19. Juli 2019

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