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Im-Ohr-Hörgeräte zurückgeben – Riesiges Problem – 2 Hörgeräte bezahlen?

Hörgeräte zurückgeben

Hallo Herr Wilhelm, ich möchte Hörgeräte zurückgeben. Ich habe Im-Ohr-Hörgeräte zur Probe getragen. Wegen Corona konnte ich die Geräte kaum in den wichtigen Situationen testen. Deshalb hat mein Hörakustiker die Frist zur Rückgabe auch verlängert. Gestern rief er mich an, ich müsse die Testgeräte nun bezahlen. Die Frist zur Rückgabe beim Hersteller sei abgelaufen.

Ich sehe es nicht ein

Er sagt, wenn ich die nicht abnehme, müsse er sie aus eigener Tasche bezahlen. Nun bin ich in einer Zwickmühle. Einerseits will ich dem Mann nicht schaden, aber ich möchte diese Testhörgeräte nicht haben, sie sind mir zu groß. Es gibt eine etwas kleinere Variante, die mir mehr liegen würde. Deshalb will ich die Hörgeräte nun zurückgeben.

Muss ich sie behalten, obwohl ich sie nicht haben will?

Hörgeräte zurückgeben

Hörakustiker stellen den potentiellen Kunden Hörgeräte kostenlos zum Ausprobieren zur Verfügung. Wie lange diese Probierzeit (Ausprobe) dauert, ist reine Vereinbarungssache. Danach kann man die Hörgeräte zurückgeben oder erwerben. Solange Sie nicht dem Kauf der Hörgeräte zugestimmt haben, sind Sie auch nicht verpflichtet, die Hörgeräte abzunehmen. Einen automatischen Fristablauf gibt es nicht.

Klare Ansage

Der Hörakustiker muss klipp und klar sagen, wann er die Hörgeräte wiederhaben möchte. Dann müssen Sie die Hörgeräte zurückgeben. Klappt das nicht sofort, kann er meiner Einschätzung nach allenfalls eine Entschädigung für die weitere Nutzung verlangen. Eine Verpflichtung zum Kauf ergibt sich aus meiner persönlichen Erfahrung nicht.

IdO-Hörgeräte zurückgeben – Eine Besonderheit

Für Hörgeräte, die im Ohr getragen werden, als bei IdO-Geräten, muss oft die Schale (das Gehäuse) der Hörgeräte gemäß einer Abformung vom Ohr individuell gefertigt werden. Das ist teuer. Denn falls der Kunde nach der Testphase solche extra für ihn angefertigten Hörgeräte zurückgeben will, können Hersteller und Akustiker damit meist nichts mehr anfangen.

Zeitliche Vorgaben

Für diese Hörgeräte hat der Akustiker seitens des Herstellers eine gewisse zeitliche Vorgabe, bis wann er die Hörgeräte zurückgeben kann. Hält er diese Frist nicht ein, kann es passieren, dass er tatsächlich die Hörgeräte in Rechnung gestellt bekommt. nach der Testphase

Testphase nicht überziehen – Hörgeräte zurückgeben

Es ist natürlich unfair, wenn der Kunde sich zickig oder überkritisch zeigt und Hersteller wie Hörakustiker hier mehrfach zur Anfertigung neuer, anderer Testgeräte bringt, und davon dann keines abnimmt. Grundsätzlich ist der Hörgerätetest zwar immer kostenlos und man kann die Hörgeräte zurückgeben. Aber bei IdO-Geräten muss der Hörakustiker eindeutig darauf hinweisen, dass hier teure und schlecht umtauschbare Geräte in der engeren Wahl sind.

Nicht herumzicken

Im Klartext bedeutet das: Man kann als Kunde besonders bei IdO-Geräten auch nicht beliebig lange und beliebig oft „rumzicken“. Es ist kein Problem, auch diese Geräte dann wieder abzugeben. Aber das geht nicht endlos und das geht auch nicht, wenn man abgesprochene Termine verstreichen lässt.

Abnahmeverpflichtung?

Eins ist klar: Wer sich Hörgeräte zum Testen bei Hörgeräteakustiker abholt und dann nicht wieder erscheint, der wird es sich gefallen lassen müssen, dass der Hörakustiker sie irgendwann energisch zurückfordert. Achten Sie auf die Geschäftsbedingungen und das, was Sie dort unterschreiben! Daraus kann sich tatsächlich eine Abnahmeverpflichtung ergeben.

Probleme vorprogrammiert?

Nein. Sie können Test-Hörgeräte zurückgeben. Aber Sie müssen sich an die Absprachen halten. Tausende von Hörgeräten sind jederzeit zu Testzwecken bei Kunden. In den allermeisten Fällen klappt es mit der Leihstellung und der Rückgabe einwandfrei. Die Hörakustiker machen so gut wie nie Probleme.

Nicht unter Druck setzen lassen

Hoergeraet

Natürlich gibt es auch das eine oder andere schwarze Schaf, das versucht, dem Probe-Kunden gegenüber Druck aufzubauen, damit aus der Ausprobe auch sicher ein Geschäft wird. Aber das ist nach meiner Erfahrung recht selten. Mittlerweile sind die Leute zu aufgeklärt, um auf solche Tricks hereinzufallen. Trotzdem sollte man sich bei der Ausprobe nicht unter Druck setzen lassen.

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Bild: Bild von Thomas B. auf Pixabay

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Doc-Riemenschnayder 30. Juni 2020

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