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Hörakustiker

Hörakustiker wechseln – Hörgeräteakustiker

Hörakustiker wechseln

Hörakustiker wechseln? Unzufrieden mit dem Hörgeräteakustiker? Sie können den Hörakustiker wechseln. Bei der Versorgung mit Hörgeräten geht es um gutes Verstehen. Damit ist aber nicht nur gemeint, dass der Schwerhörige wieder gut hört und versteht, sondern auch dass er von seinem Hörakustiker gut verstanden wird. Deshalb sollten Sie bei Ihrem Hörakustiker ein gutes Bauchgefühl haben und sich wohlfühlen. Aber nicht alle Menschen kommen miteinander aus und es gibt sowohl schwierige Kunden als auch schwierige Hörakustiker.

Hörgeräteakustiker wechseln

Wenn das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Hörgeräteakustiker gestört ist oder er Ihnen als zu geschäftstüchtig vorkommt, dann dürfen Sie den Akustiker jederzeit wechseln.

Wenn Sie den Hörakustiker wechseln möchten, sollten Sie jedoch auch Folgendes achten:

  1. Bei der Suche nach einem Akustiker können Sie einfach das unverbindliche kostenfreie Beratungsangebot der Hörgeräteakustiker nutzen. Hierbei handelt es sich meist um einen kostenlosen Hörtest und ein Beratungsgespräch. Das gibt Ihnen schon erste Anhaltspunkte, ob die Chemie stimmt.
  2. Sagt Ihnen der Akustiker auf menschlicher Ebene, der Laden, die Preise oder sonstwas nicht zu, gehen Sie wieder. Verabschieden Sie sich und die Sache ist für Sie erledigt. Wenn Sie sich mithelfen möchten dass sich was ändert: Für eine kurze Rückmeldung ist der Akustiker dankbar.
  3. Während der Testphase zur Anpassung Ihres Hörsystems erhalten Sie mehrere Hörgeräte (auch zuzahlungsfreie Kassengeräte) zur Probe. Diese Hörgeräteanpassung kann allerdings mehrere Wochen dauern: In dieser Zeit haben Sie jederzeit das Recht und die Möglichkeit, dass Sie den Hörakustiker wechseln, die Hörgeräteanpassung abbrechen und die Geräte zurückgeben.
  4. Aber auch nach dem Kauf Ihres Hörgerätes können Sie selbstverständlich jederzeit den Hörgeräteakustiker wechseln. Ein Grund könnte sein, dass das Verhältnis zerrüttet ist oder weil Sie wegziehen.
  5. Der Hörgeräteakustiker hat für Ihre Nachbetreuung (meist für 6 Jahre) eine Pauschale von Ihrer gesetzlichen KrankenkasseKrankenkasse erhalten. Sie können trotzdem den Hörakustiker wechseln. Der neue Akustiker, der die Beratung fortsetzt, übernimmt die Mitnahme der Nachbetreuungspauschale für Sie. Sie müssen nur eine Unterschrift leisten. Mit dieser Unterschrift auf einer Willenserklärung kann Ihr neuer Hörgeräteakustiker die restliche Reparaturpauschale bei Ihrem alten Hörgeräteakustiker anfordern und führt die Nachanpassungen und Servicearbeiten fort.

Bild:

RobinHiggins / Pixabay

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Peter Wilhelm 22. April 2024

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