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Rezeptgebühr

Kategorie: Hörgesundheit

Als Rezeptgebühr wird landläufig der Betrag bezeichnet, den Sie als gesetzlich Versicherter bei der Einlösung eines Rezeptes vom Arzt in der Apotheke bezahlen müssen.
Wenn ein Facharzt Ihnen ein medizinisches Hilfsmittel verschreibt, erhalten Sie kein Rezept sondern eine Verordnung.
Beim Einlösen dieser Verordnung beim Hörakustiker wird ebenfalls ein gesetzlich vorgeschriebener Kostenanteil fällig. Der beträgt aktuell (Stand April 2019) 10 Euro pro Ohr/Hörgerät.

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Synonyme:
Verordnungsgebühr
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(©siglo)





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