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Hörsturz

Kategorie: Hörgesundheit

Ein Hörsturz oder idiopathischer Hörsturz, auch Ohrinfarkt, ist eine ohne erkennbare Ursache (idiopathisch) plötzlich auftretende, meist einseitige Schallempfindungsstörung. Der Hörverlust kann beim Hörsturz von geringgradig bis zur völligen Gehörlosigkeit reichen, er kann alle Frequenzen betreffen oder nur auf wenige Frequenzbereiche begrenzt sein. Hörstörungen mit erkennbarer Ursache sind gemäß dieser Definition kein Hörsturz. Der Verlauf des Hörsturzes ist sehr unterschiedlich; bekannt ist eine relativ hohe Rate der Spontanheilung. Eine zuverlässige Prognose gelingt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht. Eine wirksame medikamentöse Therapie ist nicht bekannt. Andere Behandlungsmaßnahmen stehen in der Diskussion.

Charakteristisch und definierend ist ein plötzlicher, meist einseitiger Hörverlust. Auslösende oder verursachende Faktoren lassen sich nicht feststellen. Die Diagnose Hörsturz ist also eine Ausschlussdiagnose. Der Hörsturz ist niemals von Ohrenschmerzen begleitet. Einseitiges Druckgefühl und Ohrgeräusch (Tinnitus, in 80 % der Fälle, meist hochfrequent) im betroffenen Ohr können Vorboten sein. Die Hälfte der Patienten gibt „wattige“ oder betäubte Hautempfindungen an (durch die fehlende akustische Rückkoppelung bei Berührung der Ohrmuschel; echte Hypästhesie besteht nicht). 30 % klagen über Schwindelgefühl, 15 % über Doppeltonhören (Diplakusis: ein Ton wird auf dem erkrankten Ohr höher oder tiefer gehört) und Lärmempfindlichkeit (Hyperakusis). Quelle: Wikipedia

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Synonyme:
Ohrinfarkt
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(©siglo)





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