DIREKTKONTAKT

Hilfsmittelverzeichnis

Kategorie: Hörgesundheit

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland enthält eine Auflistung derjenigen Hilfsmittel, deren Kosten nach der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen.

Es soll eine umfassende Produkttransparenz für Versicherte, Leistungserbringer, Vertragsärzte und Krankenkassen schaffen. Es umfasst alle Hilfsmittel (Technische Hilfen), die aufgrund ihrer Funktionstauglichkeit und ihres medizinischen Nutzens verordnungsfähig sind, einschließlich ihrer Qualitätsstandards, Beschreibungen und Indikationen, bei denen sie, im Sinne der GKV, eingesetzt werden können.

Das Verzeichnis wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt und kontinuierlich dem medizinisch-technischen Fortschritt angepasst. Im Februar 2019 meldet der GKV Spitzenverband: „Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst ca. 32.500 Produkte in ca. 2.600 Produktarten.“

Hilfsmittelkatalog

Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es sogenannte Hilfsmittelkataloge analog zu den Hilfsmittelverzeichnissen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Ein Hilfsmittelkatalog listet sämtliche Hilfsmittel, die eine erfolgreiche Genesung und Krankheitsbehandlung sicherstellen, Vorbeugend vor drohenden gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen schützen oder bereits bestehende Behinderungen ausgleichen.

Unterschieden wird bei den Hilfsmittelkatalogen der PKV zwischen offenen und geschlossenen Katalogen. Geschlossene Hilfsmittelkataloge beinhalten eine Liste mit Hilfsmitteln/-kategorien, wogegen offene Hilfsmittelkataloge freie Formulierungen beinhalten. Somit bietet ein offener Hilfsmittelkatalog mehr Freiraum bei der Wahl der Hilfsmittel.

Beispiele für Hilfsmittel sind Seh- und Hörhilfen, Prothesen, Herzschrittmacher, Blutdruckmessgeräte, Rollstühle sowie orthopädische Hilfsmittel.
Einschränkungen
Je nach Tarif der PKV können Hilfsmittelkataloge auch Einschränkungen beinhalten. Bei geschlossenen Hilfsmittelkatalogen werden häufig gewisse Bereiche ausgeschlossen – oft betroffen ist hierbei der Bereich der Sehhilfen. Auch bei offenen Hilfsmittelkatalogen kann es Einschränkungen geben – so beispielsweise im Bezug auf die Kostenhöhe oder die Einschränkung auf „einfache Ausführung“.

75518f2d7cb745a1b23ea8d28f30d845

Bildquellen

  • : PW | All Rights Reserved
« Zurück zum Index

(©siglo)





Rechtliches


Skip to content