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Hilfsmittel-Richtlinie

Kategorie: Hörgesundheit

Hilfsmittel gehören zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Krankenbehandlung (§ 33 SGB V). Sie sind von den Arznei- und Verbandmitteln (§ 31 SGB V) sowie den Heilmitteln (§ 32 SGB V) zu unterscheiden.

In der Hilfsmittel-Richtlinie regelt der Gemeinsame Bundesausschuss für die Versicherten, die Krankenkassen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und ärztlichen geleiteten Einrichtungen sowie die sonstigen Leistungserbringer verbindlich, welche medizinischen Hilfsmittel zur Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten in Deutschland zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt gemäß § 139 SGB V ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem die von der Leistungspflicht umfassten Hilfsmittel aufgeführt sind.

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(©siglo)





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