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Garantie bei Hörgeräten – Gewährleistung – Wie lange habe ich Garantie?

Garantie und Gewährleistung bei Hörgeräten

Auch bei Hörgeräten haben Sie eine Garantie und Gewährleistung. Träger von Hörgeräten fragen sich oft, wie lange sie Garantie auf ihre Hörgeräte haben. Was ist, wenn das gute Stück auf einmal nicht mehr so will, wie sein Herrchen oder Frauchen?
An wen muss man sich wenden? Wie macht man Garantieansprüche geltend?

Es gibt da einen Unterschied: Garantie und Gewährleistung

Wenn ein Gerät kurz nach dem Kauf kaputt geht, hat man ja Garantie und kann es umtauschen oder bekommt sein Geld zurück.
Das glauben wenigstens die meisten Bundesbürger. Wir haben eine Umfrage in Mannheim und Heidelberg durchgeführt und nicht-repräsentativ 200 Passanten befragt.

  • 2% konnten mit dem Begriff Garantie nichts anfangen.
  • 13% gaben die untenstehende richtige Erklärung.
  • 31% hatten ansatzweise richtige Vorstellungen
  • 54% warfen Garantie und Gewährleistung durcheinander
Garantie und Gewährleistung bei Hörgeräten

Das zahlt keine Garantie und keine Gewährleistung: Hier wollte der Hund nur mal ein bisschen spielen.

Gewährleistung

Die Gewährleistung wird zwar landläufig auch gerne Garantie genannt, ist aber etwas anderes.
Grundsätzlich müssen Sie sich merken, dass eine Garantie immer eine freiwillig vom Hersteller gewährte, versprochene Leistung ist.
Die Gewährleistung hingegen ist der gesetzliche Anspruch den Sie im Falle eines Mangels gegen den Verkäufer haben.

Die Gewährleistung dauert in Deutschland 2 Jahre.
Der Verkäufer übergibt Ihnen beim Kauf eine fehlerfreie Ware. Weist diese innerhalb der ersten 6 Monate einen Mangel auf, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beispielsweise durch unsachgemäße Bedienung oder grobe Behandlung (Fallenlassen etc.) entstanden ist. Ansonsten steht er in der Pflicht, das Gerät zu reparieren oder auszutauschen.
Die übrigen 18 Monate der Gewährleistungszeit müssen Sie als Käufer darlegen können, dass der Artikel bei der Übergabe fehlerhaft war.

Die Gewährleistung spielt sich also zwischen Ihnen und dem Verkäufer ab.

Hoergeraet

Wie schnell ist es passiert: Beim Öffnen wird das Batteriefach zu weit geöffnet und dann abgebrochen

Garantie

Eine Garantie wird nicht vom Verkäufer, sondern vom Hersteller gewährt. Er gibt damit ein Haltbarkeitsversprechen, das zeitlich oder in der Leistung über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
Während die Gewährleistung immer gesetzlich gegeben ist, muss kein Hersteller auch noch eine Garantie übernehmen.
Die meisten tun es trotzdem, schon allein, um die Kunden von der Qualität ihrer Waren zu überzeugen.
So werben Solinger Messerschmiede beispielsweise mit 25 Jahren garantie auf die Klinge ihrer Messer, oder auf eine Küchenmaschine werden 5 Jahre Garantie gegeben.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ergeben sich Ihre Ansprüche aus dem Gesetz.
Bei der Garantie kann der Hersteller völlig frei wählen, was er als Garantiefall ansieht und was er in einem solchen Fall gewährt.

Hoergeraet

Wenn das Hörgerät nass geworden ist.
TIPP: NICHT IN DIE MIKROWELLE!

Garantie und Gewährleistung bei Hörgeräten

Auf Hörgeräte haben Sie 2 Jahre Gewährleistung.
Das bedeutet, dass der Verkäufer 2 Jahre dafür einsteht, dass das Gerät bei sachgemäßem Gebrauch nicht kaputt geht.
Die Rede ist von Schäden, die beim Kauf schon vorhanden waren oder beispielsweise durch falsche Materialwahl, fehlerhaften Einbau etc. verursacht wurden.

Die Garantie bei Hörgeräten beträgt normalerweise 1 Jahr. Das ist zumindest der typische Wert, den die Hersteller nennen.

Kulanz bei Garantiefällen

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Hörgeräteakustiker und Hersteller sehr kulant sind, wenn ein Hörgerät trotz sachgerechter benutzung oder aufgrund eines kleinen Fehlers ausfällt.
Hier hilft Diplomatie mehr als mit der Faust auf den Tisch zu hauen.
Immerhin verspricht sich der Hörgeräteakustiker nach Ablauf von rd. 6 Jahren Tragezeit ein Folgegeschäft.

Hoergeraet

Selbst dieses Gerät einfachster Bauart enthält viel Elektronik. Selbstreparaturen verbieten sich von selbst.

Garantieverlängerung

Viele Hörgerätegeschäfte und -ketten bieten Garantieverlängerungen an.

Ob sich das lohnt, müssen Sie für sich selbst entscheiden.
Auf der einen Seite prahlen viele Akustiker mit der hohen Qualität der angepriesenen Hörgeräte und auf der anderen Seite sollen Sie dann mit weiteren Kosten für eine Garantieverlängerung belastet werden.

Hörgeräte enthalten heute kaum noch mechanische Teile.
Da kann schon einmal nichts mehr kaputt gehen.
Auf der anderen Seite enthalten sie hochempfindliche und komplexe Elektronik.
Die Frage ist, ob Sie als Kunde diese Elektronik überhaupt kaputt machen können.
Der Super-GAU wäre beispielsweise, dass Ihnen das Gerät runterfällt und jemand drauftritt, oder dass das Gerät in die Toilette fällt etc.

Ich persönlich halte eine solche Garantie nicht für sinnvoll. Auf der anderen Seite ist man natürlich froh, wenn man im Bedarfsfall eine hat.
Ob diese dann aber für genau diesen Schaden aufkommt, und in welcher Höhe das geschieht, steht oft nur im Kleingedruckten.
Das sollten Sie auf jeden Fall lesen.

Wichtig zu wissen:

Für Ihre Hörgeräte zahlt ihre KrankenkasseKrankenkasse schon eine Reparaturpauschale in Höhe von rd. 160 € an den Hörakustiker.
Damit soll er über 6 Jahre ein zuzahlungsfreies Gerät ohne weitere Kosten für den Kunden reparieren können.
Haben Sie hörgerät erworben, dass nicht mehr vom Krankenkassenzuschuß abgedeckt war und für das Sie etwas zuzahlen mussten, werden Sie aber meist auch bei Reparaturen etwas zuzahlen müssen.

Je teurer das Hörgerät ist, umso mehr kann eine Garantieverlängerung sich lohnen. Das gilt auch für eine spezielle Hörgeräteversicherung, die noch für weitere Schäden, auch für den Verlust aufkommt.

Es ist klar, wenn Sie nur 500 bis 800 € für das Hörgerät bezahlt haben, wiegt eine Reparatur bis hin zum Totalausfall nicht so schwer, als wenn die Geräte über 5.000 € gekostet haben und nun Reparaturkosten von 1.600 € anstehen würden.

Zu beachten ist auch, dass viele Hörgeräte heute gar nicht mehr im Rahmen einer Garantie oder Gewährleistung repariert werden können. Früher konnte der Hörgeräteakustiker die Hörgeräte aufschrauben und noch reparieren. Heute wird das defekte Gerät meist zum Hersteller wieder eingeschickt. Oftmals wird dann das komplette technische Innenleben ausgetauscht. Das kann die Reparaturkosten deutlich teurer werden lassen.

Wenn Sie Erfahrungen in Hinblick auf die Garantieabwicklung bei Hörgeräten gemacht haben, schreiben Sie uns das doch bitte gerne.

Bild: Cabanik / Pixabay

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Dieser Text wurde von unseren Lesern besonders honoriert

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Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 16. Oktober 2021

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