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Bewerben mit Hörbehinderung

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Menschen mit Hörverlust stehen oft vor der Frage, ob sie ihre Einschränkung schon in der Bewerbung erwähnen sollten. Hat das eher Nachteile? Oder bringt es eventuell Vorteile? Was gibt es zu berücksichtigen? Wir geben in unserem Ratgeber „Bewerben mit Behinderung“ Antworten auf diese wichtigen Fragen.

Unternehmen sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Behinderte einzustellen.
Aber besteht nicht die Gefahr, dass der Bewerber sich selbst ein Eigentor schießt, wenn er schon im Bewerbungsschreiben sein Handicap erwähnt?
Oder ist es nicht doch besser, von Anfang an gleich mit offenen Karten zu spielen?

Arbeiten mit Behinderung

Der Gesetzgeber hat es so geregelt:

Hoergeraet

Dieser Text wurde von unseren Lesern besonders honoriert

Unternehmen, die mehr als 20 Angestellten beschäftigen, sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen an behinderte Menschen zu vergeben.
Bei öffentlichen Einrichtungen (Kommunen, Land, Bund, usw.) sind es sogar sechs Prozent.
Bei Nichteinhaltung droht eine Strafzahlung für jeden unbesetzten Arbeitsplatz.

Dennoch wollen viele Arbeitgeber da nicht mitmachen. Sie verweigern sich, mogeln sich heraus oder nehmen die Strafzahlungen in Kauf.
Es sind auch kleinere Unternehmen bekannt, die bei Erreichen der Personalgrenze lieber einige Mitarbeiter auf ein Tochterunternehmen übertragen, um nicht in die Verpflichtung zu gelangen, Behinderte einstellen zu müssen.
Die Unternehmer fürchten beispielsweise den gesonderten Kündigungsschutz, die Mehrurlaubstage und evtl. Kosten bei der behindertengerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, die Arbeitnehmern mit Behinderung zustehen.
Das macht es für Behinderte nicht gerade leichter.

Informationen für Behinderte

Es ist eine gute Idee, sich auf die Jobsuche vorzubereiten. Sie können sich vorher bei den zuständigen Stellen informieren.
Hier erhalten Sie dazu ausführliche Informationen (klicken Sie die Links später mal an):

INFOS

Behinderung erwähnen oder nicht?

Viele Bewerber bewegt die eine Kernfrage:

  • Bin ich verpflichtet, meine Behinderung anzugeben?
  • Falls ich es tue, wie sage ich es dem Unternehmen am besten?

Es ist so: Wenn Ihre Behinderung Sie nicht an der ausgeschriebenen Tätigkeit hindert oder bei der Arbeit einschränkt, sind Sie nicht verpflichtet, diese Behinderung bereits in der Bewerbung zu erwähnen.
Es bleibt also Ihnen überlassen, ob Sie die Behinderung erwähnen oder nicht.
Letztendlich hängt das aber ganz stark von der Stelle und Tätigkeit ab, auf die Sie sich bewerben.
Stellen Sie sich immer die Frage, was der Arbeitgeber erwarten würde, und ob Ihre Behinderung Sie bei wichtigen Tätigkeiten in diesem Job stark einschränken würde.

Anders sieht es aus, wenn Sie sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben. Da sollten Sie Ihre Behinderung unbedingt angeben, da hierdurch Ihre Chancen deutlich steigen.
Ämter und Behörden sind nämlich verpflichtet, alle geeigneten behinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Ein Aussieben der Bewerbungsunterlagen vorher gibt es hier also nicht.
Dies gilt übrigens für Bewerberinnen und Bewerber ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent oder für gleichgestellte Bewerber mit einem GdB von 30 Prozent.

Es ist clever, zu erwähnen, in welcher Form Sie eingeschränkt sind. Bei Rollstuhlfahrern kann dann der Personalchef das Bewerbungsgespräch in einem barrierefreien Raum stattfinden lassen.
Anderenfalls könnte sich der Chef etwas überrumpelt fühlen und mit der plötzlich veränderten Situation überfordert sein.

Wer eine Einschränkung hat, die nicht gleich sichtbar ist, macht es oft so, dass er diese im Bewerbungsschreiben nicht erwähnt.
So hat er die Möglichkeit, das im persönlichen Bewerbungsgespräch zu erwähnen und gleichzeitig etwaige Bedenken gegen die Eignung aus dem Weg zu räumen.

Wichtige Tipps für die Bewerbung mit Behinderung

Sie haben sich entschieden, Ihre Behinderung anzugeben? Dann können unsere Tipps Ihnen die Bewerbung erleichtern:

  • Berücksichtigen Sie genau, wo Sie sich bewerben. Unternehmensart? Öffentlich? Privat? Erfahrungsgemäß sind öffentliche Stellen und größere Unternehmen besser geeignet.
  • Vorher schon können Sie Kontakt zum Gleichstellungsbeauftragten des Unternehmens aufnehmen. In allen großen Firmen gibt jemanden, der sich um die Belange Behinderter kümmert. So können Sie schon frühzeitig erfahren, ob es überhaupt sinnvoll ist, sich zu bewerben.
  • Legen Sie ein ärztliches Gutachten bei. Sie können auch eine Kopie vom Behindertenausweis mitsenden. Das versetzt den Chef in die Lage, zu verstehen, inwieweit Sie behindert sind. Insbesondere aus dem Gutachten sollte hervorgehen, welche Arbeiten Sie konkret nicht ausüben können und welche Arbeitsbedingungen Sie vermeiden sollten.
  • Ersparen Sie dem Personalchef medizinisches Doktorenlatein. Benennen Sie ruhig den konkreten Namen von Krankheiten oder Behinderungen, aber erklären Sie sonst alles in einfachen Worten. Worin besteht Ihre Behinderung? Welche Auswirkungen hat sie?
  • Vermeiden Sie es, die Behinderung zum Kernthema zu machen. Machen Sie plausibel klar, dass Sie für die offene Stelle geeignet sind. Stellen Sie Ihre Qualifikationen in den Vordergrund, nicht Ihre Behinderung. Erzählen Sie nicht in voller Länge Ihren ganzen Leidensweg. Sagen Sie nur, was nötig ist. Es geht um Ihre Kompetenz.
  • Wenn Sie den Eindruck haben, wegen Ihrer Behinderung nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden zu sein, ist es oft gut, den Personalchef anzurufen. Fragen Sie dann nach dem Grund für die Ablehnung. Es könnte sein, dass er Ihre persönliche Situation aufgrund Ihrer Bewerbungsunterlagen falsch eingeschätzt hat. In diesem Gespräch können Sie Fehleinschätzungen und Missverständnisse aus dem Weg räumen.
  • Achten Sie darauf, positiv zu formulieren. Ja, beschreiben Sie Ihre Behinderung. Kurz. Aber dann konzentrieren Sie sich auf die Nennung Ihrer bisherigen beruflichen Erfolge, nennen Sie Ihre beruflichen Ziele und sagen Sie unbedingt, dass Sie erfolgreich waren, trotz Ihrer Behinderung.

Sie haben noch Fragen oder Ideen dazu?
Dann schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular.

Bilder:
Titel: dickusvi / Pixabay

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Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 31. Juli 2021

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