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Arbeitgeber will Hörgeräte bezahlen – Wem gehören die dann?

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Ich bin 36 Jahre alt und benötige jetzt Hörgeräte. Habe eine Verordnung vom HNO.
Da ich in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig bin, hat sich mein Arbeitgeber bereit erklärt, die Kosten für die Hörgeräte zu übernehmen.
Jetzt kenne ich das von Firmenwagen, die auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Erstens bleiben die ja Eigentum der Firma. Zweitens muss ich den geldwerten Vorteil der Privatnutzung versteuern.
Wie ist das jetzt bei Hörgeräten?

Gehen Sie mit dieser Verordnung über Hörgeräte zu einem Hörakustiker.
Nachdem Sie Geräte zur Probe getragen haben, beantragen Sie über den Hörakustiker den üblichen „Zuschuss“ von der KrankenkasseKrankenkasse.
Daraus ergibt sich dann der Betrag, der letztendlich zu bezahlen ist.

Nun können Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, welchen Teil dieser Kosten er übernimmt.
Damit hat sich der Arbeitgeber freiwillig am Kauf Ihrer Hörgeräte beteiligt und stellt Ihnen keine Hörgeräte auf Firmenkosten zur Verfügung.
Medizinische Hilfsmittel, die von der Krankenkasse ganz oder teilweise bezahlt werden, sind im Falle von Hörgeräten Ihr persönliches Eigentum.

Handelt es sich um Hörgeräte, die aus betrieblichen Gründen besondere Anforderungen erfüllen, kann eine Kostenübernahme durch Reha-Träger etc. in Frage kommen.

Dabei kann es sich beispielsweise um Hörgeräte mit integriertem Gehörschutz handeln.

Bezüglich der steuerlichen Behandlung sind so viele Kleinigkeiten zu beachten, dass wir Ihnen raten, hier direkt mit einem Steuerberater zu sprechen.

Auf jeden Fall sollten Sie es vermeiden, dass der Arbeitgeber Ihnen die Hörgeräte nur überlässt.
Bestehen Sie darauf, dass Sie die Hörgeräte als Ihr Eigentum bekommen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass im Falle eines Streits mit dem Arbeitgeber die Herausgabe der benötigten Hörgeräte verlangt wird.

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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Thomas von Görditz 22. April 2024

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