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Fragen an die Redaktion

Ist ein Hörgerät eine Behinderung?

Schwerbehindertenausweis

Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB – landläufig ‚Prozente‘ genannt) von mindestens 50.

Demnach kann im Falle einer Schwerhörigkeit nur bei einer beidseitigen Betroffenheit und bei mindestens einem hochgradigen Hörverlust eine Schwerbehinderung vorliegen.

Generell lassen sich Behinderungszusammenhänge vereinfacht in folgende Bereiche kategorisieren:

Stadien der Hörbeeinträchtigung

Die Beurteilung der Hörfähigkeit erfolgt anhand von zwei wichtigen Kriterien: der Tonhöhe und der Lautstärke. Die Tonhöhe wird in Hertz (Hz) gemessen, während die Lautstärke in Dezibel (dB) angegeben wird. Der gesamte Hörbereich eines gesunden Gehörs liegt zwischen 20 und maximal 20.000 Hertz. Besonders empfindlich reagiert das Gehör auf Frequenzen zwischen 500 und 6.000 Hertz, die den Frequenzen der menschlichen Sprache entsprechen. Die Lautstärke wird in Dezibel gemessen, wobei der Bereich von 80-85 dB als unangenehm empfunden wird, höhere Schalldruckpegel erfordern Lärmschutzmaßnahmen.

Anhand dieser beiden Einheiten wird die Hörschwelle bestimmt. Die Hörschwelle bezeichnet die Wahrnehmungsgrenze eines Höreindrucks und ist frequenzabhängig. Bei einem Schalldruck von 0 dB für eine Frequenz von 2.000 Hz wird die Hörschwelle bei normalem Hörvermögen definiert. Basierend darauf werden die Stadien der Hörbeeinträchtigung in fünf Kategorien eingeteilt.

Normalhörigkeit: Hier liegt die Hörfähigkeit innerhalb eines Abweichungsbereichs von bis zu 20 dB von der definierten Hörschwelle.

Geringgradige Schwerhörigkeit: Bei einer Abweichung von mehr als 20 dB wird von einer geringgradigen Schwerhörigkeit gesprochen. Dies bedeutet, dass feine Geräusche wie das Ticken einer Armbanduhr oder das Rascheln von Blättern nicht mehr akustisch wahrgenommen werden können. Töne mit einer Schallintensität von 25 bis 40 dB können noch gehört werden.

Mittelgradige Schwerhörigkeit: Hier liegt der Hörverlust bei etwa 40 dB, was in etwa den Geräuschen in Wohngebieten entspricht. Töne mit einer Schallintensität von 40 bis 60 dB können noch wahrgenommen werden.

Hochgradige Schwerhörigkeit: Ein Hörverlust von mindestens 60 dB kennzeichnet eine hochgradige Schwerhörigkeit. In diesem Stadium kann ein Gesprächspartner bei normaler Sprechlautstärke nicht mehr gehört werden.

An Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit: Hier liegt der Hörverlust bei mehr als 80 dB. In diesen Fällen können laute Musik oder Geräusche einer Autobahn nicht mehr gehört werden. Wenn praktisch keine Töne mehr wahrgenommen werden können, spricht man von Taubheit oder Gehörlosigkeit.

Das sind natürlich nur recht allgemeine Kategorien und die individuelle Erfahrung und Auswirkung der Hörbeeinträchtigung kann von Person zu Person variieren.

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | DocRiemenschnayder 14. Juni 2023

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